Dinglich Nutzungsberechtigter

Zuletzt aktualisiert am 2015-11-27 von Admin.

Dinglich Nutzungsberechtigter

Dinglich Nutzungsberechtigte sind Personen, denen Kraft grundbuchamtlichen Eintrags die Nutzung einer Immobilie zugesichert wird, obwohl sie nicht deren Eigentümer sind.

Diese Form der "dinglichen Absicherung" wird häufig dann gewählt, wenn Eltern ihre Immobilie an Kinder übertragen, die Eltern aber die Immobilie noch ohne jegliche Einschränkung bis zu einem eventuellen Ableben etc. nutzen wollen.

Das dingliche Nutzungsrecht endet z. B. auch nicht bei Verkauf der Immobilie durch den Eigentümer, sondern wäre auch vom neuen Eigentümer uneingeschränkt zu respektieren.

Dinglich Nutzungsberechtigte werden in Rechtschutz-Produkten als "Eigentümer" versichert.

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