Rund um die Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.
leerstehende Wohneinheiten
Zuletzt aktualisiert am 2015-10-13 von Admin.
Leerstehende Wohneinheiten
Alle vom Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen selbstbewohnten Wohneinheiten innerhalb des Objektes müssen im Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Auch wenn hieraus keine Streitigkeit in der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Vermieter resultiert.
Leerstehende oder nicht vermietete Wohneinheiten gelten als selbstbewohnt.
Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind in der Regel immer eingeschlossen. Teilweise gewerblich genutzte Wohneinheiten werden meist einer ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohneinheit gleichgestellt, wenn die gewerbliche Nutzung weniger als 50 % beträgt. Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer teilweisen gewerblichen Nutzung ist in diesen Fällen jedoch nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.