kurzfristige Vermietung

Zuletzt aktualisiert am 2020-10-27 von Admin.

kurzfristige Vermietung - Ferienwohnungen

Üblicherweise ist die Vermieterrechtsschutzversicherung für Wohn- und Gewerbeeinheiten entwickelt worden, bei denen regelmäßig ein auf Dauer angelegtes Mietverhältnis Grundlage ist. Dies ist bei einer wiederholten, kurzfristigen Vermietung einer Wohnung, zum Beispiel an Feriengäste, nicht gegeben. Diese Form der Vermietung entspricht im weitesten Sinne einer gewerblichen Tätigkeit.

Als Folge ist eine vertragliche Auseinandersetzung mit einem Mieter dem gewerblichen Vertrags- und Sachenrecht zuzuordnen, für das es im allgemeinen keine Deckung gibt.

Also aufgepasst! Nicht überall, wo Rechtsschutzversicherung draufsteht, ist auch eine Vermieterrechtsschutz drinnen. Insbesondere bei regelmäßigen Kurzzeit-Vermietungen. Es gilt mögliche Angebote, z.B. für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, sehr genau zu prüfen.

Der Kunde kann sich als Eigentümer der Ferienwohnung oder des Ferienhauses absichern. Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Ferienwohnung sind Grenzen im Versicherungsschutz zu beachten.

Wünschen Sie im Rahmen der Vermietung einer Ferienwohnung Versicherungsschutz, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir helfen gern weiter.

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