Rund um die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt gerade in Zeiten gesellschaftlicher Änderungen regelmäßig an Bedeutung. Neue Gesetze und Regelungen sind oftmals mit Unsicherheiten bei vielen Menschen verbunden. Die Folge können rechtliche Auseinandersetzungen sein. Anwaltliche Hilfe muss vermehrt in Anspruch genommen werden, Gerichte müssen ggf. zur Rechtsprechung angerufen werden.

Verzicht der Einrede wegen Vorvertraglichkeit

Zuletzt aktualisiert am 2015-09-30 von Admin.

Verzicht der Einrede wegen Vorvertraglichkeit

Die Leistungspflicht (auch Eintrittspflicht genannt) im Schadenfall bei einer Rechtsschutzversicherung sind an gewisse Bedingungen gebunden.

Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls grundsätzlich von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer oder ein Anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen haben soll.

Abweichende Regelungen können bei den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Steuerrechtsschutz angewandt werden.

Jedoch haben alle eines gemeinsam: Der Versicherungsfall muß während der Vertragslaufzeit und nach Ablauf einergegebenenfalls vereinbarten Wartezeit, eingetreten sein.

Die Folge dieser Vertragsregelung ist, dass Versicherungsfälle, die ursächlich bereits vor Jahren eingetreten sind, oftmals trotz bestehender Rechtsschutzversicherung nicht versichert sind.

Beispiel für Verzicht auf Einrede im Rechtsschutz:

Im Jahr 2003 wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. 4 Jahre später - also im Jahr 2007 - entscheidet sich der Kunde zum Abschluß einer Privaten Rechtsschutzversicherung gem. §25ARB (Privat-, Berufsrechtsschutz). Infolge einer Erkrankung wird die Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 2012 in Erwägung gezogen. Leider lehnt der Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungspflicht mit der Begründung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ab, der Kunde hätte zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestimmte Gesundheitsfragen im Antrag wissentlich nicht korrekt beantwortet.

Ein möglicher Rechtstreit hinsichtlich der Leistungspflicht des BU-Versicherers wird seitens des Kunden in Erwägung gezogen.

Fall 1 => Rechtsschutzversicherung ohne verbesserte Regelung
Auch die Rechtsschutzversicherung des Kunden, welche ja nunmehr seit 2007 besteht, wird jedoch den Schadenfall ablehnen, da der tatsächliche oder mutmaßliche Verstoß vor Abschluß der Rechtsschutzversicherung stattfand.

Fall 2 => Rechtsschutzversicherung mit Verzicht der Einrede wegen Vorvertraglichkeit
Der Rechtsschutzversicherer ist eintrittspflichtig, sofern im Vertragsrechtsschutz der Verzicht der Einrede wegen Vorvertraglichkeit vereinbart ist.

Vorraussetzung bei den meisten Versicherern ist zum Einen, dass der Vertrag bei diesem Unternehmen mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht.

Die Rechtsschutz Union (Alte Leipziger) - als einer der Vorreiter dieser positiven Vertragsregelung - hat mit dem Tarif 2013 den Verzicht der Einrede wegen Vorvertraglichkeit auf folgende Leistungsarten beschränkt: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Daten-Rechtsschutz.

Somit gelten gleiche Regelungen auch für die Degenia mit dem Bedingungswerk 2011.

Ohne Einschränkung der Leistungsarten bietet beispielsweise die Auxilia-Rechtsschutzversicherung und D.A.S. Rechtsschutz (FP-Spezial) diese Regelung für alle Leistungsarten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) verzichtet ebenfalls in allen Leistungsarten in den Tarifen EXPERT- und PRESTIGE.

Unabhängig der vorgenannten Regelungen behält sich jedoch jeder Rechtsschutzversicherer die Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit vor.

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