Auslandskrankenversicherung

Auswanderer und Auslandserwerbstätige war eine von den Versicherungen bisher sträflich vernachlässigte Randgruppe. Wer Anfang der 90er Jahre eine längere Auslandsreise plante und eine entsprechende Krankenversicherung abschließen wollte, wurde selten fündig. Doch im Zeitalter der Globalisierung finden auch diese Absicherungsbedürfnisse immer mehr Berücksichtigung.

Inzwischen gibt es einige Anbieter, die hochwertige und auch weltweit gültige Krankenversicherungen anbieten. Obwohl die Bedeutung des Auslandsschutzes zugenommen hat, gibt es doch noch einige Versorgungslücken, die sich im Ausland Tätigen nicht bewusst sind. So versichern die meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur einen Zeitraum von 6 - 8 Wochen im Jahr.

Berufliche Aktivitäten sind in der Regel gar nicht abgedeckt. Viele sind auch der Meinung, dass man in der EU mit der europäischen Gesundheitskarte abgesichert ist. Das ist ein Irrglaube, denn nicht in allen Ländern besteht freie Arztwahl und andererseits erstattet die deutsche gesetzliche Krankenkasse lediglich jene Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde.

In der Praxis bedeutet das, viele Auswanderer bleiben im Aufenthaltsland auf ihren Krankenkosten sitzen. Wer also für längere Zeit einen Auslandsaufenthalt plant, sollte eine dafür spezielle private Auslandskrankenversicherung abschließen. Die Angebote für eine Auslandskrankenversicherung variieren sehr stark, ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung bzw. in das Bedingungswerk lohnt sich. Es gibt Policen, die nur einen Basis-Schutz anbieten und einige Behandlungen nicht abgedeckt sind, wie z.B. Behandlungen in der Schwangerschaft oder auch zahnärztliche Behandlungen.

Die meisten Anbieter schließen vor Reisebeginn bekannte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Wer also ständige Medikamente einnehmen muss, dem sollte klar sein, dass vor Reisebeginn absehbare Folgebehandlungen und -medikamente nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Es gibt auch Versicherer, die Krankheiten und Gebrechen vom Versicherungsschutz ausschließen, die in den letzten 3 bis 6 Monaten vor Reisebeginn ärztlich behandelt wurden.

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