Ein weiterer Leistungsfall der KS/Auxilia Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer Auxilia im Beispiel

Ein Kunde des Versicherers erfüllt sich seinen Jugendtraum und kauft bei einem renommierten Autohaus für viel Geld einen gebrauchten Roadster und ist begeistert.

Bereits bei der Besichtigung fällt ihm der kraftvolle Sound des Motors auf. Auf seine Nachfrage erklärt man ihm, dass dies für einen Motor mit so viel PS normal wäre.

Im Laufe der Zeit verändert sich der Klang des Motors. Der Kfz-Werkstattmeister des Autohauses untersucht das Fahrzeug und beruhigt den Käufer. Es handelt sich eben um einen Sportwagen.



Bei der nächsten Inspektion stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Verschleiß repariert werden muss. Die Gewährleistungsfrist ist jedoch mittlerweile abgelaufen. Der Werkstatt-Mitarbeiter meint, dass Ihr Kunde niemals beweisen könne, dass der Auspuff bereits beim Kauf defekt gewesen war.

Ihr Kunde ist unzufrieden und ruft bei seinem Rechtsschutzversicherer, der AUXILIA, an. Diese erteilte sofort die Deckungszusage unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung von 250,- €. Der Sachbearbeiter weist im Rahmen der Schadenmeldung den Versicherungskunden auf die Möglichkeit einer Telefonmediation hin. In diesem Falle würde die vertragliche Selbstbeteiligung nicht in Anrechnung gebracht werden.

An einer schnellen Lösung interessiert, willigt der Kunde ein. Ihm bleibt ja auch bei Scheitern der Mediation der Gang zum Gericht offen. Er wird sofort mit einem unabhängigen Mediator verbunden. Dieser lässt sich von Ihrem Kunden sein Problem schildern. So ist Ihr Kunde vor allem über die Art und Weise der Behandlung durch den Händler enttäuscht. Er fühlt sich nicht ernstgenommen, obwohl er doch ein sehr guter Kunde sei.

Der Mediator erläutert anschließend dem Geschäftsführer des Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer bietet dem Mediator an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit Ihrem Kunden zur Verfügung zu stehen. In der Sache selbst sei er bereit, dem Kunden entgegen zu kommen, denn es geht ihm um den guten Ruf seines Hauses.

Anschließend ruft der Mediator beim Kunden der Auxilia Rechtsschutz an und teilt ihm den Vorschlag mit, womit dieser sich einverstanden erklärt. In dem persönlichen Gespräch einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass sich das Autohaus zu 50 % an den Reparaturkosten beteiligt.

Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der Mediation innerhalb einer Woche gelöst. Der Kunde ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keine Selbstbeteiligung investieren musste.

Die Mediation ist in allen aktuellen Tarifen der AUXILIA ohne Abzug einer Selbstbeteiligung versichert. Dies gilt für alle versicherten Rechtsgebiete, bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen, im kollektiven Arbeitsrecht und auch bei Trennung und Scheidung. In der JUR-Linie gilt die Mediation darüber hinaus im privaten Bereich mit Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung auch bei nicht versicherten Risiken.

Quelle: Auszug Newsletter 04-2012

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