Firmenvertragsrechtsschutz

Firmenvertragsrechtsschutz

Der Firmenvertragsrechtsschutz bietet Ihnen Kostenschutz bei der Streitigkeiten aus Werkverträgen und/oder Dienstleistungsverträgen mit Kunden oder Lieferanten, beispielweise über ausstehende Honorarzahlungen. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich ab Einreichung der gerichtlichen Klage.

Der Firmenvertragsrechtsschutz wird zwischenzeitlich wieder von einigen Rechtsschutzversicherern als Ergänzung zum Firmenrechtsschutz gem. §28ARAB angeboten. Schnell können Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten im gewerblichen Bereich mehrere 1000 Euro Gerichtskosten verursachen. Mit dem Einschluss des Firmenvertragsrechtsschutzes sind Sie auf der sicheren Seite, denn die Kosten werden im Rahmen der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung übernommen.

Vor Abschuss einer derartigen Firmenvertragsrechtsschutz ist oftmals eine individuelle Prüfung durch den jeweiligen Rechtsschutzversicherer Vorraussetzung. Im wesentlichen sind hierbei Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter oder zum Bruttojahresumsatz des zu versichernden Unternehmens gefragt. Aber auch ob in der Vergangenheit bereits firmenvertragsspezifische Streitigkeiten vorlagen, sind vom Antragssteller wahrheitsgemäß zu beantworten.

Seit Anfang 2016 bietet nun auch die Auxilia Rechtsschutzversicherung für eine bestimmte Anzahl an gewerblichen Unternehmen eine Rundumabsicherung in der Firmenrechtsschutzversicherung an. Aufbauend auf den schon länger bestehenden Tarif JURTAXX für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, folgten nun individuelle Spezialtarife, wie JURHOGA für Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, JURSHOP für bestimmte Unternehmen des Einzelhandels oder JURSTUDIO für Unternehmen des Fitness- und Wellnessbereiches.

Üblicherweise kann bei einigen Rechtsschutzversicherern der Firmenvertragsrechtsschutz erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert in Anspruch genommen werden. Dieser Mindeststreitwert liegt je nach Versicherer und gewählten Tarif zwischen 750 Euro und 5000 Euro. Dies ist bei der Auxilia Rechtsschutz nicht der Fall. Im Rahmen der tarifmäßig ausgewählten Selbstbeteiligung von 150 Euro, 300 Euro, 600 Euro oder 1000 Euro ist kein Mindeststreitwert definiert.

Dies macht den Abschluss einer solchen Versicherung noch attraktiver.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Vergleich zur Firmenrechtsschutz >>

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