Kleines Missgeschick im Ausland - was nun ?

In der Privaten Haftpflichtversicherung sollte der Einschluss entsprechender Deckungen für den Auslandsaufenthalt geprüft werden. So sind die Begleichung von Schäden an Einrichtungsgegenständen der gemieteten Ferienimmobilie nicht bei allen Versicherern mitversichert. Gewöhnlich bezieht sich der Versicherungsschutz in vielen Privathaftpflicht Versicherungen nur auf derartige Mietsachschäden am Gebäude, aber nicht an Einrichtungsgegenständen.

Des Weiteren wichtig ist die sog. Mallorca-Versicherung. Ebendiese schützt, wenn man sich auf einer Privat-Reise einen Mietauto nimmt. Im Versicherungsfall steht diese Versicherungspolice für mögliche bestehende Deckungslücken in der Deckungssumme ein, da Autoverleiher in anderen Staaten Europas ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungswerten des jeweiligen Staates anbieten.

Angenommen, dass man angesichts seiner gesetzlichen Haftpflicht durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen hinterlegen muss, ist der Einschluss von Kautionsleistungen im Ausland angeraten. Bei einer Standard-Haftpflichtversicherung muss man diese Sicherstellungsleistung selbst bezahlen.

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