Mediation – die außergerichtliche Streitbeilegung in der Rechtsschutzversicherung

Am 12.Januar 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ verabschiedet. Zwischenzeitlich bietet eine Vielzahl an Rechtsschutzversicherer die Mediation im Rahmen des Privatrechtsschutzes an.

Im Ergebnis von Umfragestudien wird bestätigt, dass viele Bürger in der Mediation eine echte Alternative zu Gerichtsprozessen sehen. Mehr als die Hälfte der Befragten sehen sich vor dem Gesetz nicht gleich behandelt und würden lieber einen Gerichtsprozess vermeiden.

Derzeit gilt bei den privaten Rechtsschutzversicherungen in der Leistungsart Mediation keine freie Wahlmöglichkeit der Streitschlichter. Vielmehr werden diese von den Versicherern dem Kunden im Schadenfall entsprechend benannt.

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