Zwei Jahre mehr - Altersvorsorgeprodukte

Produkte der Altersvorsorge

Nun wird auch das Mindestendalter für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sowie für private Altersanlagen ab dem 01.01.2012 von 60 auf 62 Jahre erhöht.

Bis heute war es normal sich sein angespartes Kapital, für das Alter, ab dem 60. Lebensjahr auszahlen zu lassen. Egal ob nun in Form von mtl. Rentenbeträgen beispielsweise via geförderten Riesterverträgen oder betrieblicher Altersvorsorge oder einzigartige Ausschüttungen von Kapitallebensversicherungen. Doch durch die immer gesundheitsbewusstere Lebensweise und dem die Bevölkerung betreffenden Wandel leben die "älteren" Bürger immer länger wie auch ihre Zahl stets größer wird.

Der Gesetzgeber beschloss das Mindestendalter für staatlich geförderte Altersvorsorgeerzeugnisse wie auch für betriebliche Renten per 01.01.2012 auf das 62. Lebensjahr zu erhöhen. Für wessen Lebensplanung das auf keinen Fall geeignet sein sollte, der sollte jetzt prompt reagieren und vor Jahresende noch eine Vorsorgemaßnahme ergreifen.

Bei Lebensversicherungen, an dessen Ablauf die Auszahlung steht, wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren hinsichtlich der Steuerveranschlagung der Kapitalerträge geltend. Das Halbeinkünfteverfahren basierte bisher auf der 12/60er Regel. Sofern die Lebensversicherungspolice eine Laufzeit von 12 Jahren und der Versicherungsnehmer bei Auszahlung das 60 Lebensjahr erreicht hat, wird dieses angewandt und besagt das nur die hälfte der Erträge zu versteuern sind.

Ab dem 01.01.2012 gilt allerdings die 12/62er - Regel. Einzige Änderung ist nun das Erreichen des Mindestalters von 62. Jahren.

Wenn die Zusage erst nach  dem 31.12.2012 erfolgt, gilt für Betriebsrenten der selbe Grundsatz, nämlich dass die Leistungen für das Alter erst ab dem 62. Geburtstag erbracht werden, egal ob es dabei um eine Pensionszusage, eine Unterstützungskasse oder um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg geht. Ebenso für neu abgeschlossene Förderrenten erhöht sich die Altersgrenze. Deswegen darf auch dort erst frühestens mit 62 begonnen werden die Rente und teilweise Kapitalzahlungen bei Riesterverträgen auszuschütten.

Um die bis jetzt nochgeltende Bestimmungkünftig in Anspruch nehmen zu können, sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass der Kontrakt noch vor Ende diesen Jahresabgeschlossen wird.

Als spätester Vertragsbeginn gilt bei den meisten Versicherern der 01.03.2012.

Nachträgliche Vertragsänderungen, auf Basis von vorher vereinbarten Leistungserweiterungen, welche nach dem Neujahres Beginn vorgenommen werden, verändern das Mindestendalter nicht. So sind z.B.: jährliche Zuzahlungen zu Basisrenten unter gewissen Einschränkungen möglich.

Wie vorher schon erwähnt müssen auch die Versorgungszusagen für die Betriebliche Altersvorsorge bis zum 31.12.2011 gemacht werden. Als Zusage gelten auch Betriebsvereinbarungen, Versorgungsordnungen oder Tarifverträge.

Bei einem Firmenwechsel muss besonders darauf geachtet werden das der neue Arbeitgeber die vorhandene Zusage annimmt oder zumindest einem versicherungsförmigen Durchführungsweg bestätigt.

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