Steuer-Rechtsschutz

Es gibt heute oft Situationen im Leben, die sich ohne Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen vor dem Gericht nicht mehr aus der Welt schaffen lassen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden, denn Anwalts- und auch Gerichtskosten müssen selbst bezahlt werden.

Gleiches gilt auch bei Streitfällen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, wie z.B.

  • Kfz-Steuern
  • Grundsteuern
  • Kirchensteuern
  • Einkommenssteuern
  • Vermögenssteuern

Versicherungsschutz bietet hier der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten. Einige Versicherer übernehmen hier auch die Kosten für vorgerichtliche Auseinandersetzungen, wie z.B. Beschwerde- oder Einspruchverfahren.

Der Rechtsschutzbaustein "Steuerrechtsschutz" ist in vielen Rechtsschutzversicherungen mit enthalten.

  • Verkehrsrechtsschutz gem.§21ARB
  • Privatrechtsschutz oder Familienrechtsschutz gem.§25ARB
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gem.§26ARB
  • Firmenrechtsschutz oder Gewerberechtsschutz gem.§28ARB
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem.§29ARB

Schadenbeispiel zum Steuer-Rechtsschutz:

Von einem Unternehmer verlangt die Steuerbehörde die Nachzahlung von Zollabgaben in Höhe von 3.000 €, welche bei der Einführung von Waren aus Nicht-EU-Ländern entstanden sind. Nach einem erfolglosen außergerichtlichen Verfahren beauftragt der Unternehmer seinen Anwalt mit der Klage vor dem Finanzgericht. Da er auch dort unterlegen ist, übernimmt seine Versicherung etwa 1.440 €.

Im Privatbereich sind beispielsweise mögliche Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden versichert.

Beispiel Steuerrechtsschutz im Privatbereich:

Herr K. will die beruflichen Fortbildungen seiner Frau als Werbungskosten von der Steuer absetzen und so fast 3.500 Euro Steuern sparen. Doch das Finanzamt erkennt dies Werbungskosten nicht an. Beide Widersprüche von Herrn K. bleiben erfolglos. Herr K. nimmt sich einen Steuerfachanwalt und geht gerichtlich gegen das Finanzamt vor. Doch auch die Klage beim Finanzgericht bringt ihn nicht weiter, sie wird abgewiesen. Die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt seine Rechtsschutzversicherung.