Gebäudeversicherung trotz Vorschäden

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preiswerte Gebäudeversicherung trotz Vorschäden

Gebäudeversicherung notwendig ?

Egal, ob Sie selbst Bewohner eines eigenen Wohngebäudes sind, oder Sie in Form einer Fremdvermietung anderen Wohnraum zur Verfügung stellen, der Unterhalt eines jeden Gebäudes kostet Geld. Sei es die Erneuerung der Fenster oder der Fassade, der Einbau einer neuen Heizungsanlage - sehr oft verschlingen derartige Arbeiten einen nicht unerheblichen Geldbetrag.

Da darf ein unerwarteter Schadenfall in Form eines Leitungswasserschadens oder umfangreiche Reparaturarbeiten infolge eines Sturmschadens oftmals nicht dazwischen kommen. Insbesondere die Zerstörungskraft zunehmender Unwetter bürgen ein hohes finanzielles Kostenrisiko. Allein der Starkregen im Sommer 2017 verursachte Schäden in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro. Das Sturmtief Friederike hinterließ Anfang 2018 Sachschäden an Gebäuden in Höhe von 900 Millionen Euro. So ernst es ist: Man sieht als Hauseigentümer seine Existenz regelrecht davon fliegen, wenn das Dach des eigenen Hauses vom Sturm erfasst und weggerissen wird.

Wer da auf eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zurückgreifen kann, war gut beraten. Zwar ist der Abschluss einer derartigen Versicherung für Hauseigentümer in Deutschland keine Pflicht, angesichts der hohen und weiter steigenden Kosten für Reparaturen nach einem Schadenfall überaus sinnvoll.

Momentane Situation in der Gebäudeversicherung

In früheren Jahren haben sich die Gebäudeversicherungen einen - aus heutiger Sicht - ruinösen Wettbewerb über einen immer niedrigeren Preis geboten. Die Folgen der Niedrigpreispolitik sprechen für sich:
Steigende Reparaturkosten für schadenbetroffene Gebäude, die zunehmende Anzahl der Unwetterkatastrophen, aber auch die seit Jahren anhaltende Kapitalmarktschwäche führen zu einem Mißverhältnis zwischen Prämieneinnahme und Schadenaufwendungen der Versicherer.

Seit einigen Jahren versucht die Branche diesem Trend massiv gegen zu wirken. Nicht mehr lukrative Versicherungsverträge der Gebäudeversicherung werden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, Bestandsaktionen oder Bestandskündigungen durch die Versicherer aufgekündigt. Aber auch jeder einzelne Vertrag bürgt die Gefahr einer Kündigung durch den Versicherer. Da genügen manchmal bereits 2-3 kleinere Schäden innerhalb weniger Jahre.

Was aus Sicht der Gebäudeversicherer Sinn macht, ruft jedoch bei den meisten betroffenen Kunden Unverständnis hervor. Denn neben den teils massiven Preissteigerungen der betroffenen Versicherungsverträge werden bei manchen Bestandsaktionen nicht nur schadenlastige Versicherungsverträge aufgekündigt. Neuen Versicherungsschutz zu finden ist in diesen Fällen oftmals nicht einfach.

Unsere Antwort: Die Wohngebäudeversicherung ohne Wenn und Aber

Das es auch anders gehen kann, zeigt eine von uns gebotene Gebäudeversicherung mit zudem hervorragenden Deckungseinschlüssen. Hier einige Merkmale dieses Produktes:

  • Risikoträger ist ein bekannter großer deutscher Versicherer
  • Kleinstschäden bleiben bei der Vorschadenprüfung weitgehend unberücksichtigt,
  • trotz mehreren Vorschäden ist eine Annahme realisierbar, jedoch findet immer eine Prüfung durch den Versicherer statt
  • versicherbar sind denkmalgeschützte Gebäude sowie selbstgenutzte Wochenendhäuser
  • versicherbar sind weiterhin vermietete oder selbstgenutzte Ferienhäuser

Gebäudeversicherung - der Leistungsumfang

Die Gebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz hauptsächlich für drei Gefahren.

Feuerschäden

Im Rahmen der Feuerversicherung wird Versicherungsschutz geboten für folgende Ereignisse:

  • Brand
  • Explosion
  • Blitzschlag
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Implosion

Darüber hinaus ist es heute über viele Gebäudeversicherungen möglich, auch weitere Gefahren zu versichern. Hier hilft der Blick ins jeweilige Bedingungswerk. Zu nennen sind z.B.:

  • Rußschäden
  • Sengschäden
  • Überspannungsschäden bei Gewitter
  • Nutzwärmeschäden

Sturmschäden und Hagelschäden

Die Zerstörungskraft von Stürmen hat in den letzten Jahren auch in Deutschland stetig zugenommen. Jeder kennt sie: "Kyrill", "Xavier" oder "Friederike" - viele Hauseigentümer sahen sich den zerstörerischen Kräften dieser Stürme hilflos ausgeliefert. Umgestürzte Bäume und abgedeckte Dächer - Schadensummen im dreistelligen Millionenbereich waren die Folgen.

Der Versicherungsschutz der Sturmversicherung greift bei einer wetterbedingten Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/Stunde entspricht. Ist die Windgeschwindigkeit nicht feststellbar, gilt der Versicherungsschutz, sofern in der Umgebung des geschädigten Gebäudes weitere Sturmschäden an intakten Gebäuden entstanden sind. Dem gegenüber leisten hochwertige Gebäudeversicherungen, wie ALLSAVE-Domo von Konzept&Marketing, auch bei wetterbedingten Luftbewegungen ohne Festlegung einer Mindestwindstärke.

Nicht selten gehen mit starken Stürmen auch Hagelschläge einher. Die hierdurch entstandenen Schäden an den versicherten Gebäuden werden ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung getragen.

Schäden durch Leitungswasser

Versicherungsschutz wird geboten bei bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Zuleitungsrohren oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung bzw. damit verbundenen Schläuchen. Aber auch der Austritt von Wasser aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Heizungsanlage sind mitversichert.

Alternde Rohrleitungen sind in Deutschland Ursache Nummer 1 für die steigende Zahl an Leitungswasserschäden. Laut Statistik des GDV hatten deutsche Versicherer in der Gebäudeversicherung im Jahr 2016 insgesamt 1,15 Millionen Schäden mit einer Gesamtschadenhöhe von 2,3 Milliarden Euro zu verzeichnen.

Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung

Die Ermittlung des richtigen Versicherungswertes ist entscheidend für einen korrekten Versicherungsschutz. Eine zu gering bemessene Versicherungssumme oder die Angabe einer zu geringen Wohnfläche kann im Leistungsfall, wegen Unterversicherung, zu entsprechenden Abschlägen in der Schadenregulierung führen.

Die Versicherungsprämie wird überwiegend über den Versicherungswert 1914 ermittelt. Über Bautyp des Hauses, Ausstattungsmerkmale und Wohnfläche ergeben erhält man den Versicherungswert 1914, welcher dann über die entsprechenden Tarif- und Prämienfaktoren den Versicherungspreis ergibt.

Andere Gebäudeversicherungen berechnen nur auf Grundlage der Wohnfläche und Nutzfläche. Dabei werden tarifgemäß feste Versicherungssummen für das Wohngebäude vorgegeben.

Eine Verringerung der Wohnfläche durch Berücksichtigung von Dachschrägen ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zur Gefahr einer Unterversicherung.

Um zu verhindern, dass die Wohnfläche zu gering angesetzt wird, setzt sich immer mehr eine neue konkretere Wohnflächendefinition durch. Hiernach ist die Wohnfläche die Grundfläche aller wohnraumähnlich ausgebauten Räume. Diese erfüllen i.d.R. Ausstattungsmerkmale wie:

  • beheizbar
  • wohnlicher Fußboden und Wände
  • Elektroinstallation
  • Fenster

Ausgenommen von der Wohnflächenberechnung bleiben dabei jedoch:

  • Treppen,
  • Balkone,
  • Loggien,
  • Terrassen,
  • Dachgärten,
  • Garagen und Carports,
  • Treppen- und Abstellräume,
  • Waschküchen, Hauswirtschafts-, Heizungs- und sonstige Zubehörräume,
  • nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Dachgeschosse.

Wie wichtig ist die Elementarschadenversicherung?

Durch die Elementarversicherung werden Schäden abgedeckt, welche infolge naturbedingter Katastrophen entstanden sind. Die Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

  • Überschwemmung,
  • Rückstau,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen,
  • Vulkanausbruch

Insbesondere Überschwemmungsschäden führen die Statistik der Elementarschäden an. Dabei unterscheiden die Versicherer bei den Überschemmungsschäden folgende Fälle:

  • die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit Oberflächenwasser durch Witterungsniederschläge und
  • Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte beide genannten Punkte mitversichert haben. Die Überschwemmungen der letzten Jahre zeigten, dass auch Häuser in einer Entfernung von vielen 100 Metern nicht sicher vor den Wassermassen waren. Aber auch kleine - sonst unscheinbare - Flüsse in Unwettersituationen schnell zu "reißenden Strömen" werden können.

Die Schäden der Vergangenheit führten zu einer wesentlich strengeren Annahmepolitik der Versicherer. Im Bereich der Elementarschadenversicherung wird zwischenzeitlich die Vorschadensituation der letzten 10 bis 20 Jahre abgefragt.

Versicherungsschutz für Nebengebäude, Grundstücksbestandteile

Üblicherweise bietet die Gebäudeversicherung Versicherungsschutz für das im Vertrag bezeichnete Wohngebäude. Auf dem Grundstück befindliche Nebengebäude und andere Grundstücksbestandteile sind nur dann mitversichert, wenn diese in der Police bzw. Bedingungswerk entsprechend benannt sind und bei der Prämienberechnung Berücksichtigung fanden.

Kleine Gartenhäuser bis 15qm Grundfläche sind bei vielen besseren Tarifen bereits automatisch mitversichert. Andere Grundstücksbestandteile, wie Hundehütten, Briefkästen, Grundstücksbegrenzungen, Tore, Überdachungen, etc. sind nur im Rahmen weiterer Grundstücksbestandteile mitversichert. Auch hier hilft der Blick ins Kleingedruckte, denn stets automatisch mitversichert ist derartiges nicht.

Den Versicherungsschutz für auf dem Grundstück befindliche Garagen gilt es ebenfalls auf Korrektheit zu prüfen. So kann ein Nebengebäude, welches als Garage genutzt wird, nicht immer auch gleich als Garage versichert werden. Einige Versicherer definieren eine Garage streng nach den Regelungen der Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer. Und Was nach den Regelungen der Garagenverordnungen keine Garage ist, ist demnach ein Nebengebäude. Sofern die Annahmebedingungen des jeweiligen Versicherers nichts anderes vorsehen, sollte es dann auch als Nebengebäude versichert werden. Ergebnis: Für Nebengebäude ergeben sich demnach meist auch abweichende Versicherungswerte - mit allen Konsequenzen für die dann zu zahlende Prämie zur Gebäudeversicherung.

Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach Kündigung

Wurde der Versicherungsschutz durch den Versicherer gekündigt, ist es nicht leicht neuen Versicherungsschutz zu finden. Es ist aus diesem Grunde in den meisten Fällen besser, ein Änderungsangebot des bisherigen Versicherers trotz scheinbar schlechterer Konditionen, nicht einfach abzulehnen.

Trotz mehrer Vorschäden können wir eine Prüfung auf erneuten Versicherungsschutz  in der Wohngebäudeversicherung durchführen. Diese Möglichkeit besteht jedoch ausschl. für Ein- und Zweifamilienhäuser.