Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte ist optional für den gewerblichen Rechtsschutz als Leistungsart versicherbar und beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht und damit nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.

Beispiel Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte:

Die Inhaberin eines Blumenladens bekommt die bestellten Regale für ihren Laden geliefert. Jedoch muß sie feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem sie dies reklamiert hat, erhält sie eine neue Lieferung. Diese Regale haben jedoch wieder nicht die richtigen Maße. Daraufhin möchte sie den Kauf rückgängig machen und fordert den Kaufpreis von 550 € zurück. Der Lieferant möchte allerdings nur Minderung. Es kommt zum Rechtsstreit, den die Inhaberin des Blumenladens gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre sie von den Kosten in Höhe von ca. 380 € von der Versicherung freigestellt worden.

Im Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte nicht versichert sind:

  • Verträge aus gewerblichen und privaten Versicherungen
  • Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnliche Nutzungsverhältnisse
  • Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Praxen oder Teilen hiervon
  • Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und des Maklerrechtes
  • Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger
  • berufsspezifische Verträge und Verträge die direkt im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen, wie z. B. Erwerb bzw. Reparatur eines Backofens oder Erwerb einer Grafik-Software für ein Architektenbüro