Roland Rechtsschutz

Privatkunden-Produkte auch für Selbstständige

Roland Rechtsschutz

Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Privatkunden-Produkte auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Umsatzgrenze ihre ausschließlich privaten Risiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutzversicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständig Tätige die gleiche Kalkulation bei der Absicherung reiner privater Risiken.

Berufliche Risiken selbständig Tätiger können wie bisher über die Tarife für Gewerbekunden versichert werden.



Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet

ROLAND-Kunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer Freizeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Kunde hierfür von einem Rechtsanwalt abgemahnt, kann er sich von einem ROLAND-Partneranwalt beraten lassen. Dieser setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Kunde im eigenen Namen an den Gegner schicken kann.

Leistungs-Update-Garantie

Alle neu abgeschlossenen Rechtsschutz-Verträge bei ROLAND beinhalten ab sofort die Leistungs-Update-Garantie. Damit werden Verträge ab ARB 2012 automatisch auf die neuesten Bedingungen umgestellt. Das gilt selbstverständlich nur, wenn nur Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Damit müssen sich Versicherungsnehmer nicht mehr nach Jahren mit einem stark veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutzversicherung rumärgern. Sie sparen Zeit, denn die Umstellung muss nicht separat beantragt werden.

Weitere Neuerungen auf einen Blick:

  • KompaktPlus-Rechtsschutz auch für angestellte Ärzte
  • Opfer-Rechtsschutz auch im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich
  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen in den Plus-Deckungen
  • Beratungs-Rechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen in den Plus-Deckungen

Mit diesen Verbesserungen im Bedingungswerk der Roland Rechtsschutzversicherung sollte jeder Versicherungsnehmer, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutzversicherung ist, die Umstellung seines Versicherungsvertrages prüfen.

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