Hausratversicherung im Vergleich

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Vorteil von Hausratversicherung Vergleichen

Sinnvoll ist eine Hausratsversicherung für Jeden der eine Wohnung oder ein Haus hat. Denn meistens wird der Wert des privaten Hausstandes erheblich unterschätzt.

Ihr Vermögen ist vermutlich größer als Sie auf den ersten Blick vermuten, denn alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände sind in einer Hausratversicherung versichert.

Ein Hausratversicherung Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Wir bieten nicht nur stark rabattierte Tarife der Versicherer, sondern auch spezielle Deckungskonzepte mit umfassenden Versicherungsschutz.

Preisunterschiede von mehr als 100% machen zudem einen individuellen Vergleich der Hausratversicherung rein finanziell interessant.

Versicherte Sachen in der Hausratversicherung

Alle "beweglichen" Sachen, die zum Hausrat gehören, werden versichert. Hierzu gehören z.B.:

  • Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen
  • Schmucksachen und sonstige Wertsachen
  • Teppiche, Beleuchtungskörper
  • Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke
  • Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
  • Ton- und Bildträger
  • Musikinstrumente, Bücher
  • Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen
  • Spiel- und Hobbysachen, Film- und Fotoausrüstung
  • Handwerkszeug, Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder
  • Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte
  • Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln
  • Reinigungs- und Putzmittel
  • Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel
  • Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere, Kleinvieh
  • Wertsachen, bei den meisten Versicherern bis zu 20% der Versicherungssumme bereits mitversichert.
    Bei Notwendigkeit einer größeren Versicherungssumme für Wertgegenstände besteht die Möglichkeit diese gegen Mehrbeitrag zu erhöhen.
    • Schmuck,
    • Kunstgegenstände,
    • Bargeld,
    • Wertpapiere,
    • Antiquitäten älter als 100 Jahre (jedoch keine Möbel)

Hinweis:
Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.

Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)

Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung versichert

Folgende Gefahren sind in der Hausratversicherung üblicherweise versichert:

  • Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub und Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Hinweis:
Es handelt sich hierbei um eine ausdrückliche Auflistung von versicherten Schadenursachen. Dies bedeutet, dass kein Versicherungsschutz für Schäden am Hausrat besteht, wenn der Schaden durch eine andere Ursache entstanden ist.

Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung

Was ersetzt die Hausratversicherung und in welcher Höhe ?

Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Welche Kosten können zusätzlich anfallen ?

Regelmäßig fallen, insbesondere bei größeren Schäden, zusätzlich noch Kosten verschiedener Art an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden bei den meisten Versicherern von der Hausratversicherung erfasst:

  • Aufräumungskosten
    Kosten „für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen”.
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Transport- und Lagerkosten
    Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar geworden und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt und ausgelagert werden. Die Kosten zur Lagerung des Hausrates werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
    Im Versicherungsfall haben Sie den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
  • Schlossänderungskosten
    Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen versichert.
    Versichert sind nur die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung.
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung
  • Hotelkosten
    Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert, i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen.
    Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt
  • Schadenfall
  • Kündigung

Regeln im Falle eines Schadens

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung nicht zu gefährden:

1. den Schaden dem Versicherer anzuzeigen
2. einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen sowie dieser ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einzureichen
3. ein Fahrrad-Diebstahl ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen
4. abhandengekommene Sparbücher, Karten, Wertpapiere etc. sperren zu lassen
5. ein vollständiges Verzeichnis aller abhandengekommenen / zerstörten Sachen dem Versicherer vorzulegen (inkl. Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr)
6. alles zu unternehmen, dass kein höherer Schaden entsteht (Schadenminderungspflicht)
7. Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.

Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Hausratversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Kündigung Hausratversicherung bei Vertragsablauf

Sie können jede Hausratversicherung mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf fristgerecht kündigen.

Beachten Sie jedoch
Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren, welche nach dem 25.06.1994 abgeschlossen wurden, sind erstmals zum Ablauf des fünften Jahres kündbar mit einer Frist von 3 Monate kündbar.

Kündigung Hausratversicherung nach einem Schaden

Nach einem Schadenfall können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Da dem Versicherer die Prämie für das Versicherungsjahr zusteht, ist es besser immer zum nächsten Vertragsablauf zu kündigen.