Vermieterrechtsschutz Vergleich

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Vermieter Rechtsschutzversicherung Vergleich

Ist ein Vermieterrechtsschutz sinnvoll ?

Die Vermieter Rechtsschutzversicherung Vergleich hilft bei der Auswahl einer günstigen und geeigneten Rechtsschutzversicherung für Vermieter. Sie dient als Kostenschutz zur Geltendmachung von Mietforderungen gegenüber dem Mieter einer vermieteten Wohneinheit oder Gewerbeeinheit. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung oder auch zur Absicherung als Eigentümer der vermieteten Immobilie ....

Dabei wird die Bedeutung einer Vermieter Rechtsschutzversicherung oftmals unterschiedlich bewertet. Was, wenn jedoch in Verantwortung des Mieters Schäden in der Wohnung anrichtet werden, die Miete unrechtmäßig durch den Mieter zurück gehalten wird, oder gar nicht geleistet wird? Schnell können sich jedoch auch die Mietrückstände summieren und der Mietvertrag muss durch den Vermieter aufgekündigt werden. Da ist guter Rat und Hilfe oft teuer.

Recht haben und Recht bekommen sind zudem schon immer zwei verschiedene Angelegenheiten gewesen.

Die hohen Kosten eines Rechtsstreites und das Bedürfnis, sich wehren zu können, sind die häufigsten Gründe dafür, einen Vermieter Rechtsschutzversicherung Vergleich durchzuführen und den Abschluss einer Vermieterrechtsschutz sinnvoll in Erwägung zu ziehen.

Aber gerade bei der Vermieterrechtsschutz  sind große Unterschiede bei den Versicherungsprämien festzustellen. Unser Vermieter Rechtsschutzversicherung Vergleich hilft Ihnen bei der Auswahl des gewünschten Tarifes. Gern beraten wir Sie auch telefonisch.

Braucht man als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung

Ein möglicher Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter kann im Ernstfall schnell Kosten von mehreren 1000 Euro erreichen. Gut wenn man da als Vermieter eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abgeschlossen hat. 

Der Versicherungsumfang einer Vermieterrechtsschutz ist dabei recht hoch. Versicherungsschutz wird geboten für Streitigkeiten als Eigentümer des Objektes und als Vermieter. Dabei übernimmt die Rechtsschutz für Vermieter auch die Kosten einer gerichtlich erwirkten Räumung der Mietswohnung.

Was sollte ich beim Abschluss einer Rechtsschutz Vermieter beachten

Wir empfehlen grundsätzlich bei Abschluss eines Rechtsschutz Vermieter Vertrages eine Laufzeit von 1 Jahr. So können Sie bei Unzufriedenheit oder einem möglichen besseren Angebotes Ihren Rechtsschutz Vermieter Vertrag schneller wieder wechseln und sich somit Geld und Ärger sparen. Zudem sollte der Antrag auf Rechtsschutz für Vermieter immer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Insbesondere die Fragen zu möglichen Vorversicherungen und Schäden in der Vergangenheit sind unbedingt korrekt zu beantworten. Bei falschen Angaben kann der Versicherer die Leistung verweigern und Ihnen die Vermieter Rechtsschutz Versicherung wegen Verletzung der Anzeigepflicht kündigen. Sollte dies der Fall sein, wird es sehr schwer wo anders wieder einen Rechtsschutz Vermieter abzuschließen.

Vermieterrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung

Regelmäßig erreichen uns Anfragen, ob es eine Vermieterrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung gibt. Diese Frage kann noch mit "Ja" beantwortet werden. Jedoch stellen immer mehr Rechtsschutzversicherer diese Tarifvariante ein.

Dabei lohnt sich bei der Vermieter Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung, da sich dadurch die Beiträge erheblich reduzieren. Je nach Beitrag und persönlichen Vorstellungen kann man die Höhe der Selbstbeteiligung in vorgegebenen Stufen selbst auswählen. Übliche Selbstbehalte in der Vermieter Rechtsschutzversicherung liegen zwischen 150,00 und 250,00 EUR. 

Vermieterrechtsschutz Testsieger 2020

Dennoch muss eine Vermieterrechtsschutz nicht teuer sein. Für die meisten vermieteten Wohnungen in Deutschland bewegen sich die Jahresprämien für eine derartige Versicherung zwischen 95 und 160 Euro. Dabei gelten Selbstbeteiligungen bis max. 300 Euro je Streitfall als obligatorisch.

Testsieger im Bereich zu zahlender Beitrag und Versicherungsumfang sind die Gesellschaften ARAG, NRV-Neue Rechtsschutz Versicherung, DEURAG und AdvoCard.

Nicht jeder Versicherer und Rechtsschutzanbieter ist jedoch fortlaufend eine Empfehlung wert. Insbesondere bei einigen Pools, wie Degenia oder Conceptif sollte Vorsicht walten, wechseln diese doch immer mal wieder den Risikoträger zur Rechtsschutzversicherung. Was für Pools und Konzeptanbieter notwendig und sinnvoll ist, führt leider trotz Regelungen in den ARB, manchmal zu Nachteilen für den Kunden. Wir konnten jedoch in derartigen vergleichbaren Fällen unseren Kunden stets helfen - was bleibt, ist eine negative Erfahrung. 

Aus diesem Grunde sind unsere Vermieterrechtsschutz Testsieger ausschließlich Versicherer.

  • Schadenfall
  • Geltung
  • Kündigung
  • versicherte Personen

Schadenfall

Wer sich in einem Rechtsstreit juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. oder
2. der Rechtsanwalt holt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen ein.

Die sicherere Methode ist jedoch, erst den Versicherer zu informieren. Oftmals erwartet der Versicherer eine kurze schriftliche Anzeige.

Eventuell vorhandene Dokumente (Widerspruchsbescheid, Kündigung des Arbeitgebers, Vertrag ...) sind in Kopie dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.

Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs- Nr. notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.

Geltungsbereich der Vermieterechtsschutzversicherung ?

Versicherungsschutz in der Vermieterrechtsschutz Versicherung gilt bei den meisten Gesellschaften nur bei der Vermietung von Wohnungen und Gewerbeobjekte innerhalb von Deutschland.

 

Ordentliche Kündigung der Vermieter-Rechtsschutzversicherung

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung zugegangen ist.

Ist eine Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren vereinbart, so kann der Vertrag zum Ablauf des fünften Jahres oder jedes darauf folgenden Jahresmit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung im Schadenfall

Eine außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung ist dem Versicherungsnehmer außerordentlich oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung der Leistungspflicht zugehen.

Hat der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle bejaht, können beide Parteien den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Anerkennung der Leistungspflicht zugehen.

Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung

Bei einer Beitragserhöhung in der Rechtsschutzversicherung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs kann der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen ist dem Versicherungsnehmer wie folgt möglich:

1. Vertragabschluss vor 01/91:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.

2. Vertragsabschluss zwischen 01/91 und 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des Erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhöht. Die Kündigung ist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich.

3. Vertragsabschluss nach 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei jeder Erhöhung möglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhöht - z.B. höhere Deckungssummen).

Versicherte Personen im Vermieterrechtsschutz

In der Vermietrrechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert:

1. der Versicherungsnehmer als Eigentümer des versicherten Objektes

2. der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.