Rechtsschutz für Ärzte und Heilberufe
Der Rechtsschutz für Ärzte und Heilberufe schützt Mediziner, Tierärzte, Apotheker, Therapeuten und viele weitere Berufsgruppen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den Leistungen, dem Geltungsbereich, den versicherbaren Lebensbereichen sowie wichtige Hinweise zu Wartezeiten und dem Spezial-Strafrechtsschutz innerhalb der Ärzterechtsschutzversicherung. Mit unserem Versicherungsvergleich finden Sie schnell heraus, mit welchen Vorteilen eine bestimmte Rechtsschutzversicherung Ärzte und andere Heilberufe versorgt.
Welche Berufsgruppen und Personen sind versichert?
Diese Rechtsschutzversicherung gilt für freiberuflich tätige Personen und Unternehmen der Heilberufe-Branche und kann vorrangig für folgende Berufsgruppen als Absicherung verwendet werden:
- Rechtsschutzversicherung für Ergotherapeuten
- Rechtsschutzversicherung für Psychotherapeuten
- Rechtsschutzversicherung für Hebammen
- Rechtsschutzversicherung für Tierärzte
- Rechtsschutzversicherung für weitere medizinische Berufe (Zahnärzte, Augenärzte, Allgemeinmediziner, etc.)
- Krankenpfleger oder Altenpfleger
- Heilpraktiker
- Rechtsschutzversicherung für Apotheker, Optiker, Hörgeräte Akustiker - hier sind jedoch Einschränkungen zu beachten
In der Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert:
- der Versicherungsnehmer und
- der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Rechtsschutzgesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.
Des Weiteren ggf. je nach abgeschlossener Lebensbereiche:
- die minderjährigen Kinder
- im Fahrzeugbereich: alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
- die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei den meisten Rechtsschutz-Versicherern), jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Mitversicherung bezieht sich nicht auf den Fahrzeugbereich.
- im Unternehmensbereich die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer
- Die für den Versicherungsnehmer anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Vor welchen Kosten ein Rechtsschutz Ärzte im Streitfall bewahrt
Oft wird bei einem Rechtsschutz nur an die Kosten für einen Anwalt gedacht. Die tatsächlichen Kosten können teilweise deutlich darüber hinausgehen, weswegen die Rechtsschutzversicherung für Ärzte zusätzliche Kosten wie Reisekosten und andere ebenfalls abdeckt.
Rechtsanwaltskosten
- die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe gemäß Rechtsanwaltskostenvergütungsgesetz (RVG) geregelten Umfanges.
- in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine "angemessene" Vergütung über die Grenzen der RVG hinaus
- Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)
Zeugen und Sachverständige
- Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
- Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
Kosten des Gegners
- sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist
(z.B. bei verlorenen Prozess)
Kosten von Verwaltungsbehörden
- Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten)
(inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden) - Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
Reisekosten
- Ist das Erscheinen des Versicherungsnehmers als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen vor einem ausländischen Gericht erforderlich, bewahrt der Rechtsschutz Ärzte vor den Kosten für die nötigen Reisen
Übersetzungskosten
- Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland
Kautionskosten
- Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.
Welche Kosten übernimmt Rechtsschutz für Ärzte weiter
- Kosten für technische Sachverständige in KFZ-Angelegenheiten
- Schiedsverfahrenskosten
- Gerichtskosten
Welche Wartezeiten gelten?
In der Praxis-Rechtsschutzversicherung für Ärzte und andere Heilberufe, gilt bei verschiedenen Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
Bei folgenden Leistungsarten ist unter Berücksichtigung der Mitversicherung die Wartezeit zu berücksichtigen:
- Steuer-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Online-(Internet)-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
- Rechtsschutz im Wohnungs-und Grundstücksbereich
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer wechselt, verzichten die Gesellschaften auf die Anrechnung der Wartezeit. Dies setzt jedoch voraus, dass beim Vorversicherer das gleiche Risiko bereits versichert gewesen ist und ein nahtloser Anschlussvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Neuverträgen ohne Vorversicherer verzichten nach und nach einige Versicherer auf die Anrechnung der Wartezeit. (z.B. DEURAG, Rechtsschutz-Union, etc.) Dies gilt jedoch nur für private versicherte Risiken im Ärzte Rechtsschutz. Hohe Streitigkeiten in den Leistungsbereichen
- Arbeitsrechtsschutz im privaten Bereich als Arbeitnehmer
- Arbeitsrechtsschutz im unternehmerischen Bereich als Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten
- im gesamten Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz inkl. Rechtsschutz für die gemietete oder eigene Praxiseinheit
- gerichtlicher Berufsvertragsrechtsschutz
- gilt jedoch stets bei Neuverträgen eine Wartezeit von i.d.R. 3 Monate.
Unser Rechtsschutzvergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Wartezeit in welchen Bereichen verzichten.
Versicherbare Risikobereiche im Rechtsschutz Ärzte
Außerhalb der unmittelbar beruflichen Tätigkeit, sichert eine Rechtsschutzversicherung Arzt und Co folgende Lebensbereichen ab:
1. Verkehrs-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft als
- Fahrer fremder Fahrzeuge
- Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
- Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
- Fußgänger
- Radfahrer
2. Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
Für mitversicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Nichtselbständig tätige Personen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit mitversichert.
3. Familienrechtsschutz für den Privatbereich
Im Privaten Bereich gilt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, dem mitversicherten Lebenspartner und den minderjährigen Kindern.
4. Rechtsschutz für Praxis- und Wohn-Immobilie
Dieser Rechtsschutz ist als Ergänzung im Rahmen der Rechtsschutz für Ärzte möglich, und bietet Versicherungsschutz für
- Absicherung der selbstgenutzten Wohneinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter,
- Vermieter einer Wohneinheit/ Gewerbeeinheit
- Absicherung der selbstgenutzten Gewerbeeinheit als Eigentümer oder Mieter/ Pächter,
5. Spezial - Strafrechtschutz
Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz durch die Rechtsschutz für Ärzte, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).
Rechtsschutzversicherung für Ärzte - Leistungsarten
Rechtsschutzversicherungen können für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden. Je nach Lebensbereich bestehen Sie aus einigen Rechtsschutz-Leistungsarten. Mehr zu den Leistungsarten gibt es auf dieser Seite >>
Warum ist der Spezial-Strafrechtsschutz für Mediziner und Heilberufler so wichtig?
Auch Ärzte und andere Heilberufler geraten immer öfter in das Visier der Staatsanwaltschaft, oftmals wegen unbewusster Verstöße, fahrlässiger Behandlungsfehler oder wegen Missgunst ehemaliger Mitarbeiter oder gar Patienten. Die Staatsanwaltschaft ist von Gesetzes wegen verpflichtet, jedem Verdacht nachzugehen. So kommt es zu einem Strafverfahren, dass neben der möglichen Strafe viele weitere Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Insbesondere negative Berichterstattung in den Medien sowie langwierige Vernehmungen des Praxisinhabers und dessen Mitarbeiter führen zur wirtschaftlichen Existenzbedrohung und zu einer enormen psychischen Belastung der Betroffenen. Vor solchen Unannehmlichkeiten kann nur eine Spezial-Straf-Rechtsschutz Ärzte und Heilberufe wirksam schützen.
Ist erst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so sind die Betroffenen zwangsläufig auf einen Rechtsanwalt angewiesen, da sie selbst nicht Akteneinsicht nehmen können, über den genauen Sachverhalt also im Unklaren bleiben.
Eine effiziente Strafverteidigung ist nicht nur für die Zukunft der Betroffenen von enormer Wichtigkeit, sondern verursacht auch außerordentlich hohe Kosten. Ein qualifizierter Strafverteidiger trifft regelmäßig Honorarvereinbarungen, die den gesetzlich vorgesehen Rahmen deutlich überschreiten. Üblich sind Stundenhonorare zwischen 250.-- und 450.-- €.
Oft kann der Entlastungsbeweis nur mit Hilfe eines oder mehreren Sachverständigengutachten geführt werden, die mitunter mit großem technischem Aufwand verbunden sind. Entsprechend hoch fallen die Honorare aus.
Der Versicherungsschutz über den normalen Straf-Rechtsschutz stößt hier schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Versicherungsschutz besteht solange eine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes nicht erfolgt. Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.
Nachfolgend ein auszugsweiser Überblick über mögliche Delikte, die durch den Spezial-Straf-Rechtsschutzes als erweitertem Rechtsschutz für Ärzte versichert sind.
Beispiele in denen der Spezial-Strafrechtsschutz helfen kann:
§370 AO |
Steuerhinterziehung |
§153 StGB |
Falsche uneidliche Aussage |
§378 AO |
leichtfertige Steuerverkürzung |
§164 StGB |
Falsche Verdächtigung |
§379 AO |
Steuergefährdung |
§185 StGB |
Beleidigung |
§123 StGB |
Hausfriedensbruch |
§181 StGB |
Verleumdung |
§132a StGB |
Mißbrauch von Titeln |
§216 StGB |
Tötung auf Verlangen |
§156 StGB |
Falsche Versicherung an Eides Statt |
§203 StGB |
Verletzung von Privatgeheimnissen |
§223a StGB |
Gefährliche Körperverletzung |
§224 StGB |
Schwere Körperverletzung |
§223b StGB |
Misshandlung von Schutzbefohlenen |
§210 StGB |
Nötigung |
§226 StGB |
Körperverletzung mit Todesfolge |
§261 StGB |
Geldwäsche |
§263 StGB |
Betrug |
§265 b StGB |
Kreditbetrug |
§268 StGB |
Fälschung technischer Aufzeichnungen |
§267 StGB |
Urkundenfälschung |
§323 c StGB |
Unterlassene Hilfeleistung |
§269 StGB |
Fälschung beweiserheblicher Daten |
§331 StGB |
Vorteilsname |
§273 StGB |
Gebrauch falscher Beurkundungen |
§323 StGB |
Baugefährdung |
§303a StGB |
Datenveränderung |
§324 StGB |
Gewässerverunreinigung |
§324 a StGB |
Bodenverunreinigung |
§4 UWG |
Strafbare Werbung |
§3 UWG |
irreführende Angaben |
Schadenfall Heilberuferechtsschutz
Wer sich in einem Rechtsstreit im Rahmen der Ärzterechtsschutzversicherung juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. oder
2. der Rechtsanwalt holt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen ein.
Die sicherere Methode ist jedoch, erst den Versicherer zu informieren. Damit die Rechtsschutzversicherung Arzt und mitversicherte Personen ordnungsgemäß absichern kann, erwartet der Versicherer oftmals eine kurze schriftliche Anzeige.
Eventuell vorhandene Dokumente (Widerspruchsbescheid, Kündigung des Arbeitgebers, Vertrag ...) sind in Kopie dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.
Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs- Nr. notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.
Geltungsbereich der Ärzterechtsschutz
Geltungsbereich Europa
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Hinweis
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko.
neben den Kanaren und Madeira können ggf. auch die Azoren eingeschlossen werden.
Wann gilt der Rechtsschutz für Ärzte weltweit?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten, die Kosten bis zu einem bestimmten Umfang.
Wobei jedoch einige Versicherer den weltweiten Versicherungsschutz individuell ausgeweitet haben. Sie finden hierzu in unserem Online-Vergleich entsprechende Hinweise, wie die Rechtsschutzversicherung Ärzte, Heilpraktiker, Veterinärmediziner und weitere Berufsgruppen außerhalb des Geltungsbereichs schützen kann.
Dieser Auslandsrechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.