DEURAG Rechtsschutz - Deutsche Rechsschutz Versicherung AG

Die DEURAG ist ein reiner Rechtsschutzversicherer. Gegründet 1956 ist sie seit 2008 ein Tochterunternehmen der Signal Iduna Gruppe. Mit 104.297 TEUR Bruttobeitragseinnahmen im Jahr 2009 konnte die DEURAG ihre Einnahmen um 1.0% Punkte zum Vorjahr steigern. Rückwirkend zum 01.01.2010 verschmolz die ALLRECHT auf die DEURAG.

Für Versicherungsmakler ist die DEURAG ein beliebter Partner in Sachen Rechtsschutzversicherung. Dies bestätigte auch der 1.Platz beim Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ASS Compact in der Ausgabe vom Dezember 2010. Zudem werden dem Bedingungswerk in verschiedenen Tests immer wieder vorderste Ränge bescheinigt.

Aus Sicht des preiswerten und guten Tarif- und Bedingungswerkes sollte die DEURAG für den Rechtsschutz-Suchenden in die engere Auswahl fallen.

Schließt der Kunde einen Rechtsschutzvertrag nach dem „SB-Vario“ Tarif ab, halbiert sich die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 Euro auf 150 Euro, sofern der Versicherungsnehmer einen Anwalt wählt, der über das APRAXA - Anwaltsnetzwerk mit der DEURAG kooperiert.

Seit der Tarifwelt 2010 versichert die DEURAG selbständig und freiberuflich Tätige im Privatbereich mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gem. §26ARB. Damit wird nun auch im Privatrechtsschutz eine günstigere Tarifierung für Selbständige angeboten.

Nicht versichert bleiben jedoch marktüblich alle Streitigkeiten aus dem unternehmerischen Bereich.

Bei Abweichungen vom Regelfall ist bei der DEURAG jedoch oftmals langer Atem gefragt. Kurze Entscheidungswege scheinen im Unternehmen nicht vorhanden zu sein. Ebenfalls negativ zu benennen in diesem Zusammenhang, ist die aus unserer Erfahrung momentan sehr restriktive Annahmepolitik.

Folgende Rechtsschutztarife zu diesem Versicherer können Sie direkt vergleichen:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. §26ARB - Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige
  2. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige gem. §26ARB - Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich.
  3. Kombinations Rechtsschutz für Unternehmen, Selbständige und Freie Berufe gem. §28ARB - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum - Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich.
  4. Kombinations Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe inkl. Berufsvertragsrechtsschutz gem.§28ARB - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum - Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Spezialklausel.