Der Inkasso-Rechtsschutz
Inkassorechtsschutz - sinnvolle Ergänzung zur Rechtsschutz
Für selbständig tätige Personen oder auch Unternehmen bietet die Rechtsschutzversicherung gem. §28ARB (Firmenrechtsschutz, oder auch Unternehmensrechtsschutz) mit allen ihren optionalen Vertragsgestaltungen eine optimale Versicherungslösung. Der Versicherungsnehmer (Selbständig oder freiberuflich tätige Person oder auch Unternehmen) genießt im Rahmen dieser Rechtsschutzabsicherung bei einer Vielzahl möglicher rechtlicher Streitigkeiten Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz ist jedoch nicht bei allen rechtlichen Angelegenheiten gegeben. Konkrete Ausschlüsse findet man in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der jeweiligen Rechtsschutzversicherung vor.
Nicht versichert in der Firmenrechtsschutzversicherung sind insbesondere Streitigkeiten aus Verträgen, die dem Unternehmenszweck dienen. Zahlungssäumige Kunden kennt wohl jeder Unternehmer. Egal ob es sich um die Forderung eines Steuerberaters gegenüber seiner säumigen Mandantin, oder um offene Rechnungen eines Weinhandelsunternehmens handelt. Außergerichtliche Forderungen gegenüber säumigen Kunden sind im Rahmen des Fimenrechtsschutzes in der Regel nicht versicherbar.
Auf Grund der vorgenannten Problematik bietet der Inkassorechtsschutz dem Unernehmer die Möglichkeit, offenstehende Forderungen eintreiben zu lassen.
Derzeit gebotener Inkassoservice im Rahmen der Firmenrechtsschutz
Zwischenzeitlich bieten einige Rechtsschutzanbieter ihren Kunden ein kostenfreies Forderungsmanagment im Rahmen des Firmenrechtsschutzes gem. §28ARB. Jedoch genießen Rechtsschutzversicherte in der Regel nur Sonderkonditionen bei den jeweilig tätigen Inkassounternehmen und müssen in den meisten Fällen mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Die Lösung: Inkassorechtsschutz
Mit Hilfe des Inkassorechtsschutzes - auch Forderungsmanagment - können Unternehmen und selbständig oder freiberuflich tätige Personen offene und unstrittige inländische Forderungen außergerichtlich auf einen sehr kostengünstigen Weg eintreiben. Bedingung ist bei den meisten Rechtsschutzversicherern der Abschluß einer Firmenrechtsschutz.
- beitragsfreie Serviceleistung zum abgeschlossenen Vertrag - unabhängig von Forderungsanzahl und -höhe
- keine oder nur geringe Bearbeitungsgebühren
- keine oder nur geringe Kosten bei erfolgloser Beitreibung der Forderung
- Übernahme auch von Kleinstforderungen
Für Ärzte, Therapeuten und andere medizinische Berufsgruppen gilt der Berufsvertragsrechtsschutz bei gerichtlichen Streitigkeiten im Rahmen des Praxisrechtsschutzes gem. §28 ARB als versichert. Nun besteht auch über den Inkasso Rechtsschutz die Möglichkeit bereits kleinste Forderungen außergerichtlich einzutreiben.