Reiterunfallversicherung
Wie kann der Halter eines Pferdes eine Reiterunfallversicherung abschließen ?
Eine Reiterunfallversicherung kann entweder namentlich für einen bestimmten Reiter oder für alle Reiter eines bestimmten Pferdes abgeschlossen werden.
Der Abschluss einer Unfallversicherung auf eine bestimmte Person ist jedoch oftmals in Form einer 24-Stunden-Rundumschutz Unfallversicherung sinnvoller. Unser Angebot verzichtet auf eine Nennung der Reiter, damit bleibt Ihnen maximale Flexibilität mit der Reiterunfallversicherung.
Welche Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle von Personen, die für den Versicherungsnehmer eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Ebenfalls nicht versicherbar - unabhängig der Beitragszahlung - sind geisteskranke bzw. dauernd pflegebedürftige Personen.
Welche Leistungen sind Bestandteil der Reiterunfallversicherung?
- bei Tod - 10.000 €
- bei Invalidität** - 50.000 €
- bei Vollinvalidität** - 175.000 €
- Krankenhaustagegeld - 10 €
- Bergungskosten - 5.000 €
- Zeckenbiss
- Kosten für kosmetische Operationen des Reiters - 2.500 €
- Versicherungsschutz auch bei Bewusstseinsstörung
- Anrechnung unfallfremder Erkrankungen erst ab 50% Mitwirkung
- Invaliditätsleistung bereits nach 6 Monaten möglich
- Einmalzahlung nach ambulanter Operation - 100 €
- Sofortleistung nach Wirbelbruch - 1.000 €
- Monatliche Unfallrente (ab 50% Invalidität) - 250 €
** = Verdoppelung der Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 75%
Monatsbeitrag der Reiterunfallversicherung und Antrag/Bedingungen zur Reiter Unfallversicherung
bei einer Vertragsdauer von:
- 1 Jahr = 5,35 € pro Monat
- 5 Jahren = 4,81 € pro Monat
- 10 Jahren = 4,28 € pro Monat
Die Monatsprämie gilt inkl.19% VSt und vorbehaltlichen Änderungen durch den Versicherer.
Antrag auf Reiterunfallschutz (*.PDF) >>
Noch ein Tipp: Vergleichen Sie doch einfach auch einen 24-Stunden Versicherungsschutz im Unfallbereich: Unfallversicherung Vergleich