Firmenrechtsschutz im Vergleich

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Anzahl der Angestellten?

Rechtsschutzversicherung für Selbstständige Vergleich

Ist Rechtsschutzversicherung für Selbstständige sinnvoll

Rechtliche Risiken für Selbständige und Unternehmer nehmen von Jahr zu Jahr zu. Egal ob in Form neuer Gesetze oder Verordnungen im Bereich Strafrecht oder Umweltschutz. Aber auch mögliche rechtliche Auseinandersetzungen mit Angestellten und Mitarbeitern sind nicht immer vollends zu vermeiden.

Recht haben und Recht bekommen sind schon immer zwei verschiedene Angelegenheiten gewesen.

Die hohen Kosten eines Rechtsstreites und das Bedürfnis, sich wehren zu können, sind die häufigsten Gründe dafür, den Abschluss einer Firmenrechtsschutz Versicherung (auch Rechtsschutzversicherung für Selbstständige) in Erwägung zu ziehen.

Aber gerade bei der Rechtsschutz für Unternehmer sind große Unterschiede bei den Leistungen und Versicherungsprämien festzustellen. Unsere Vergleiche helfen Ihnen bei der Auswahl des gewünschten Rechtsschutz-Tarifes. Gern beraten wir Sie auch telefonisch.

Ein Vergleich der Firmenrechtsschutz lohnt sich auf jeden Fall. Wir bieten nicht nur stark rabattierte Tarife der Versicherer, sondern auch spezielle Deckungskonzepte mit umfassenden Versicherungsschutz.

Welche Kosten übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung?

Rechtsanwaltskosten

  • die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe des im RVG geregelten Umfanges.
  • in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine "angemessene" Honorar-Vergütung über die Grenzen hinaus
  • Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)

Zeugen und Sachverständige

  • Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
  • Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers

Kosten des Gegners

  • sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist (z.B. bei verlorenen Prozess)

Kosten von Verwaltungsbehörden

  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten) (inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden)
  • Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege

Reisekosten

  • Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.

Übersetzungskosten

  • Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland

Kautionskosten

  • Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.

Kosten für technische Sachverständige in KFZ-Angelegenheiten

Schiedsverfahrenskosten

Gerichtskosten

In der gewerblichen Rechtsschutzversicherung nicht versichert

Die Firmenrechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen.

Folgende wesentlichen Ausschlüsse gelten in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung

  • Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
  • Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind
  • Bergbauschäden
  • Erwerb, Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
  • Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
  • der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
  • der Finanzierung eines der vorstehend aufgeführten Bauvorhaben
  • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen
  • aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (Ausnahmen sind möglich, siehe Rechtsschutz für Selbstständige Vergleich z.B Roland Rechtsschutz, ARAG-Premium, ERGO)
  • Handelsrecht
  • Anstellungsverträge gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Ausnahmen sind über den Anstellungsvertragsrechtsschutz möglich)
  • in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
  • aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht (Ausnahmen sind möglich, siehe Rechtsschutz für Selbstständige Vergleich z.B. Roland Rechtsschutz, ARAG-Premium, ERGO)
  • in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften
  • Familien- und Erbrecht sofern über die Beratung hinausgehend (Ausnahmen sind möglich)
  • Streitigkeiten mit dem Rechtsschutzversicherer
  • wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
  • Verfassungsstreitigkeiten etc.
  • in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll
  • in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten (Ausnahmen sind möglich)
  • Halt- und Parkverstöße
  • Ansprüche Mitversicherter untereinander
  • nichtehelicher Lebenspartner untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung
  • aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind
  • Verbindlichkeiten oder Ansprüche Dritter (Ausnahmen gelten, sofern der Firmenvertragsrechtsschutz mitversichert)
  • Vorsätzliche Straftaten (Ausnahmen gelten, sofern der Spezial-Straf-Rechtsschutz mitversichert)
  • Schadenfall
  • Geltung
  • Kündigung
  • versicherte Personen

Schadenfall

Anwaltshotline in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung

Zum guten Ton in der Rechtsschutzversicherung für Selbständige gehört eine Anwaltshotline durch den Versicherer. Tests haben gezeigt, dass in einigen Fällen der Anruf einer derartigen Hotline durchaus nützlich sein kann und mögliche erste Ängste, Bedenken oder Rechtsunsicherheiten beseitigen helfen.

Jedoch ist dieser Service in der Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Unternehmen gem. §28ARB oftmals auf den privaten Bereich beschränkt.

Ebenfalls eingeschränkt ist bei der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung der Leistungsumfang der gebotenen Anwaltshotline. Entweder werden alle Rechtsgebiete von diesem Service erfasst, oder der Versicherungsnehmer hat nur Anspruch auf die Beratung in versicherten Angelegenheiten.

Hier hilft ein guter Vergleich der verschiedenen Anbieter, um den passenden Rechtsschutzversicherer ausfindig zu machen.

Firmenrechtsschutz im Schadenfall

Wer sich in einem Rechtsstreit im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung juristisch beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. oder

2. der Rechtsanwalt holt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen ein.

Die sicherere Methode ist jedoch, erst den Versicherer zu informieren. Oftmals erwartet der Versicherer eine kurze schriftliche Anzeige.

Eventuell vorhandene Dokumente (Widerspruchsbescheid, Anhörungsbogen, etc.) sind in Kopie dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen. Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungsnummer notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.

Geltungsbereich Europa im Firmenrechtsschutz

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde

Hinweis
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.

Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko.

neben den Kanaren und Madeira können ggf. auch die Azoren eingeschlossen werden.

Wann gilt die Firmenrechtsschutz weltweit?

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten, die Kosten bis zu einem bestimmten Umfang.

Wobei jedoch einige Versicherer den weltweiten Versicherungsschutz indiv. ausgeweitet haben. Sie finden hierzu in unserem Vergleich Rechtsschutz für Selbstständige entsprechende Hinweise.

Dieser Auslandsrechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

 

Ordentliche Kündigung

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung zugegangen ist.

Ist eine Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren vereinbart, so kann der Vertrag zum Ablauf des Dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.

Vertragsdauern von mehr als 3 Jahren sind nicht mehr möglich. Dies gilt selbst für gewerbliche Rechtsschutzversicherungen, welche nach altem Recht abgeschlossen wurden.

Außerordentliche Kündigung im Schadenfall

Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist dem Versicherungsnehmer fristlos oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich, wenn der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise unberechtigt abgelehnt hat.

Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung der Leistungspflicht zugehen.

Hat der Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle bejaht, können beide Parteien den Vertrag ebenfalls vorzeitig kündigen.

Die Kündigung muss dem jeweiligen Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Anerkennung der Leistungspflicht zugehen.

Einzelne Rechtsschutzversicherer gewähren ihrem Kunden jedoch bereits ab dem ersten Schadenfall ein außerordentliches Kündigungsrecht der bestehenden Rechtsschutz für Selbständige.

Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung

Bei einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Änderung des Deckungsumfangs kann der Versicherungsnehmer den gewerblichen Rechtsschutz für Selbständige bzw. Firmen innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Eine Kündigung aufgrund von Beitragsanpassungen ist dem Versicherungsnehmer wie folgt möglich:

1. Vertragabschluss vor 01/91:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR um mehr als 15% oder in 3 Jahren um insgesamt mehr als 30%.

2. Vertragsabschluss zwischen 01/91 und 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Beitragserhöhung des VR bei 5% des letzten Beitrags bzw. 25% des Erstbeitrags, ohne das sich die Leistung erhöht. Die Kündigung ist bis zum Wirksamwerden der Erhöhung möglich.

3. Vertragsabschluss nach 07/94:
Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei jeder Erhöhung möglich (auch wenn der VR gleichzeitig die Leistungen erhöht - z.B. höhere Deckungssummen).

Sicher sind Prämienerhöhungen generell nicht wünschenswert. Trotzallem sollte eine übereilte Kündigung aufgrund Preiserhöhung sinnvoll durchdacht sein. Hier hilft ein Vergleich der gewerblichen Rechtsschutzversicherung für Selbständige und Unternehmen, denn auch andere Rechtsschutzversicherer erhöhen die Preise. Wer jedoch bereits sehr günstig versichert ist, bleibt es somit auch oftmals nach der Beitragsanpassung (Prämienerhöhung).

Versicherte Personen im gewerblichen Rechtsschutz

In der Rechtsschutzversicherung sind folgende Personen versichert:

1. der Versicherungsnehmer und

2. der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.

3. die minderjährigen Kinder

4. die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei den meisten Rechtsschutz-Versicherern), jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Mitversicherung bezieht sich nicht auf den Fahrzeugbereich.

desweiteren,

5. alle für den Versicherungsnehmer tätigen Angestellten und Mitarbeiter

Die Anzahl der zu berücksichtigenden Mitarbeiter wird nach einem Verteilungsschlüssel berechnet. Hier zählen alle Vollzeitkräfte als jeweils 1 Person. Teilzeitbeschäftigte (i.d.R. Arbeitskräfte bis 30 Wochenstunden) sowie geringfügig Beschäftigte (i.d.R. 400 € Arbeitskräfte) werden mit je 25% angerechnet. Gleiches gilt für Aushilfskräfte. Saisonarbeiter, Leiharbeitnehmer und Azubis müssen je 2 dieser Personen als 1 Vollzeitkraft in der Berechnung berücksichtigt werden.

Versicherte Personen im gewerblichen Firmen Rechtsschutz Leistungsart Verkehrsrechtsschutz

desweiteren gilt je nach abgeschlossener Vertragsform (Verkehrs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz ...)

1. Verkehrsrechtsschutz besteht für alle berechtigten Fahrer der auf die Firma zugelassenen Fahrzeuge zu Lande

2. gleichfalls sind alle auf das Unternehmen oder dem Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge im Rahmen des Fahrzeugrechtsschutzes versichert