Hunde OP Versicherung
Versicherte Leistungen in der Hunde-OP-Krankenversicherung
- Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Operationen bei Krankheit oder nach Unfall des Hundes
- Kostenschutz – je nach Vereinbarung – nach dem 1fachen oder 2fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung
- Übernahme der Kosten für den letzten Untersuchungstag vor der Operation und für bis zu 12 Tage Nachbehandlung
- inklusive aller Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterialien
- Übernahme der Unterbringungskosten in der Tierklinik bis zu 12 Tage nach dem OP-Tag
- Auslandsreisen bzw. Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten sind mitversichert
- schnelle und einfache Regulierung im Schadenfall
- Keine Erstattungs-Höchstgrenzen – auch bei mehreren Operationen im Jahr werden die Kosten bis zum vereinbarten Satz der GOT übernommen
Natürlich besteht freie Tierarztwahl.
Wartezeiten & Vertragslaufzeiten
Versicherungsschutz besteht bei bestimmten Versicherern erst 30 Tage nach Vertragsbeginn.
Sie können zwischen 1, 3 und 10 Jahre Vertragslaufzeit wählen. Bei Verkauf oder Tod des Hundes wird der Vertrag auch vorzeitig beendet.
Wieviel kann eine Operation Ihre Hundes kosten?
- bis zu 1100 Euro
bei einem Kreuzbandriß des Hundes beim Toben auf der Wiese - OP-Kosten einschl.Vor- und Nachbehandlung - bis zu 1500 Euro kosten
Ihr Hund verschluckt einen Gegenstand - es kommt zu einem Darmverschluss, Not-OP am Wochenende inkl. Nachbehandlung. - bis zu 550 Euro
Entfernung eines gutartigen Tumors.
Was bedeutet 2-facher Satz ?
Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte. In der Gebührenordnung ist der 1-fache Gebührensatz ausgewiesen, wobei ein Arzt unter Umständen ein Vielfaches - z.B. 2-fachen Satz - hiervon in Rechnung stellen kann. In der OP Krankenversicherung können sie entscheiden, in welcher Höhe die Kosten der tierärztlichen Behandlung übernommen werden.
Onlineabschluß OP- und Krankenversicherung
Welche Hunde sind versicherbar?

Versicherbar sind Hunde aller Rassen und Größe ab vollendeten 2. Lebensmonat bis 8 Jahren. Die Entschädigung beträgt bis zu 100% der tierärztlichen Kosten, bei älteren Hunden können die Kostenübernahmen reduziert sein.