Unfallversicherung im Vergleich

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Anzahl zu versichernde Personen?

Die Unfallversicherung

Vorteil Vergleich der Unfallversicherung ?

Unfälle ereignen sich jederzeit und überall.

Einige Unfälle mögen glimpflich ausgehen, für eine Mehrzahl der Unfälle trifft dies aber nicht zu.Zu meist führen sie zu gesundheitlichen Schäden, wobei auch Berufsunfähigkeit eine häufige Folge darstellt. Die private Unfallversicherung hilft ihnen, empfindliche Einkommensverluste abzufedern.

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Wir bieten nicht nur stark rabattierte Tarife der Versicherer, sondern auch spezielle Deckungskonzepte mit umfassenden Versicherungsschutz.

Welche Zusatzleistungen gibt es ?

Was versteht man unter Bergungskosten ?

Unter Bergungskosten in der Unfallversicherung vertseht man die Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder Spezialklinik, den Mehraufwand beim Rücktransport zum ständigen Wohnsitz sowie der Überführung im Todesfall.

Wann hat man Anspruch auf Kurkosten ?

Der Unfallversicherer zahlt die vereinbarte Summe, wenn innerhalb von drei Jahren ab Unfalltag eine dreiwöchige Kur aufgrund der Verletzungen durch den Unfall durchgeführt wird.

Leistungsfälligkeit bei kosmetischen Operationen

Erbracht wird die Leistung, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. In der Regel erfolgt die Erstattung der versicherten Leistung unter Anrechnung der Vorleistung der Krankenkasse.

Was bedeutet Rooming-In-Leistungen ?

Ist ein stationärer Aufenthalt des versicherten Kindes notwendig, ist ebenso die Übernachtung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Kosten in Höhe des vereinbarten Betrages übernimmt hierfür die Unfallversicherung sofern dieser Part mitversichert ist.

Das Genesungsgeld

Im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt wird, sofern eingeschlossen, ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen gezahlt. Die Leistungsdauer ist jedoch i.d.R. bei den meisten Unfallversicherern auf 100 Tage gemäß nachfolgenden Bemessungen begrenzt:

  • 1. bis 10. Tag = 100% des KHTG
  • 11. bis 20.Tag = 50% des KHTG
  • 21. bis 100. Tag = 25% des KHTG

In neueren Bedingungswerken sind abweichend hiervon längere Leistungsstaffeln üblich.

Ausschlüsse in der Unfallversicherung

Bei der Unfallversicherung gibt es,wie auch bei anderen Versicherungen, eine Reihe von Ausschlußgründen.

Folgende wesentliche Ausschlußgründe gelten bei der Unfallversicherung

Ausschluss bei Geistes- oder Bewusstseinsstörungen

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank sind. Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt.

Ausschluss von Personen bei Pflegebedürftigkeit

Personen, die ständig pflegebedürftig sind. Pflegebedürftig bedeutet, dass alle Dinge des Alltages nur mit fremder Hilfe erledigt werden können.

Der Ausschluss bei Straftat

Nicht versichert in der Unfallversicherung sind Unfallfolgen, die die versicherte Person erleidet, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung einer Straftat stehen.

Zufügen eines Eigenschaden

Ebenfalls ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist die Situation, in der sich die versicherte Person zum Erhalt der Unfall-Leistung einen Eigenschaden absichtlich zufügt.

weiterhin in der Regel nicht versichert sind

  • Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen

Je nach Anbieter gelten diese Ausschlüsse abweichend als mitversichert.
z.B.: Strahlenschäden von medizinischem Personal

  • Schadenfall
  • Kündigung
  • versicherte Personen

Was ist alles zu tun nach einem Unfall ?

1. Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.

2. Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.

3. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,

4. Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.

5. Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.

6. Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.

Welche Voraussetzungen zur Zahlung müssen vorliegen ?

Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:

1. die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.

2. die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.

3. der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.

Die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.

Die Ordentliche Kündigung

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung zugegangen ist.

Ist eine Vertragsdauer von mindestens fünf Jahren vereinbart, so kann der Vertrag zum Ablauf des fünften Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden.

Die außerordentliche Kündigung

Die Vertragsparteien können aus bestimmten Anlässen die Versicherung durch Kündigung vorzeitig beenden. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat.

Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als nicht mehr versicherbar einzustufen ist.

Kündigung bzw Widerrufsrecht bei Dynamik

Kein Kündigungsrecht besteht, sofern die Beiträge und versicherten Summen sich auf Grund einer zuvor vereinbarten Dynamik erhöhen. Hier besteht ein 6wöchiges Widerrufsrecht der Dynamik selbst, d.h. es treten wieder die Vertragsleistungen/ Prämien wie vor der Dynamik in Kraft. Die Dynamik ist bei vielen Unfallversicherungen Bestandteil des Vertrages. Sofern in drei aufeinander folgenden Jahren die Dynamik widerrufen wurde, gilt diese generell als nicht mehr vereinbart.

Wehrdienst

Außerdem tritt der Versicherungsschutz außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht verpflichtet.

Welche Personen sind in der Unfallversicherung versicherbar ?

Grundsätzlich können sich alle Personen zwischen 14 und 65 Jahren versichern. Unterschiede gibt es nur bei der Einstufung in den Berufsklassen. Die Einstufung erfolgt in Abhängigkeit des Berufsrisikos. So werden Frauen und Büroangestellte zum Beispiel in die Klasse A eingestuft. Körperlich tätige Personen werden aufgrund ihres höheren Unfallrisikos in die Tarifgruppe B eingestuft. Einzelne Versicherer bieten auch für Personen bis zum 75. Lebensjahr Versicherungsschutz in der Unfallversicherung. Jedoch erhalten diese Personen im Leistungsfall die zur Auszahlung kommende Invaliditätsleistung verrentet.

Welche Personen werden von der Unfallversicherung ausgeschlossen ?

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Pflegebedürftig bedeutet dabei, dass alle Dinge des Alltages nur mit fremder Hilfe erledigt werden können. Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt. Nicht jede seelische oder geistige Störung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für geistig behinderte Personen besteht ggf. die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten. In diesem Falle nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.