Leistungen Firmenrechtsschutz
Firmenrechtsschutzversicherung - versicherbare Lebensbereiche
1. Firmen-Rechtsschutz
Versichert ist das im Antrag benannte Unternehmen. Der Rechtsschutz für Selbständige gem. §28ARB umfasst mit dem Firmenrechtsschutz als Kernkomponente folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Strafrechtsschutz zur Verteidigung gegen Vorwurf eines fahrlässig begehbaren strafrechtlichen Vergehens
- Steuerrechtsschutz für den Inhaber
- Arbeitsrechtsschutz für den Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit seinen Angestellten
- Sozialgerichtsrechtsschutz (Arbeitsamt, Rentenkasse, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse)
- u.e.m.
2. Verkehrs-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer bzw. das im Antrag benannte Unternehmen in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.
Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft der mitversicherten Personen als
- Fahrer fremder Fahrzeuge
- Mieter eines Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch
- Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel
- Fußgänger
- Radfahrer
Üblicherweise gilt im Verkehrsbereich Versicherungsschutz nach §28ARB NICHT für LKW. Weiterhin sind fahrzeugintensive Unternehmen über den gewerblichen Rechtsschutz nur eingeschränkt oder gar nicht versicherbar.
3. Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Der Versicherungsnehmer, sein mitversicherter Lebens-/ Ehepartner sowie die gem. Rechtsschutzbedingungen ggf. mitversicherten Kinder, genießen über den gewerblichen Firmenrechtsschutz gem. §28ARB auch Versicherungsschutz im Privatbereich und als private Teilnehmer am Strassenverkehr.
Ebenfalls sind Streitigkeiten aus nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen des Arbeitsrechtsschutzes mitversichert. Der Rechtsschutz für Selbständige gem. §28ARB umfasst in aller Regel z.B. folgende Leistungsbausteine:
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Strafrechtsschutz zur Verteidigung gegen Vorwurf eines fahrlässig begehbaren strafrechtlichen Vergehens
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz in Familien und Erbangelegenheiten
- Sozialgerichtsrechtsschutz (Arbeitsamt, Rentenkasse, Berufsgenossenschaft, ...)
- u.e.m.
4. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken
Optional in einige Verträgen einschließbar ist der Rechtsschutz bei Streitigkeiten rund um die selbstgenutzte Gewerbeimmobilie, sowie der selbstbewohnten Wohneinheit.
Das Streitpotential in diesem Bereich ist vielfältig. Der Versicherungsschutz umfasst z.B.:
- Streitigkeiten aus Miet- oder Pachtvertrag zum Gewerbeobjekt
- Streitigkeiten auch für im Eigentum des Versicherungsnehmers befindliche Gewerbeeinheit
- Streitigkeiten rund um die selbstbewohnte Wohneinheit, Einfamilienhaus, Eigentumswohnung
5. Spezial - Strafrechtschutz
Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, eine Vorschrift des Strafrechts verletzt zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche als auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht ebenfalls Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. (Straftaten mit Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr).
- Absicherung für Arbeitnehmer im beruflichen Bereich als Bestandteil des Rechtsschutzes für Nichtselbständige,
- Absicherung für Unternehmen/ Selbständige
6. Forderungsmanagment
Dieser Baustein stellt keine Rechtsschutzleistung im Sinne von Versicherungsleistungen dar. Es ist vielmehr eine zusätzliche Serviceleistung, die der Versicherungsnehmer in Anspruch nehmen kann. Da Streitigkeiten aus Liefer- und Leistungsverträgen bspw. überwiegend nicht versicherbar sind, bieten einige Rechtsschutzversicherer diese Serviceleistung über eigene oder Partner-Inkasso-Dienstleister an. Oftmals werden diese Dienste zu vergünstigten Konditionen dem Rechtsschutzkunden geboten.
Das Forderungsmanagment bietet somit die Möglichkeit, berechtigte und unbestrittene Forderungen über ein spezielles Inkassounternehmen eintreiben zu lassen.
Leistungsarten einer Firmenrechtsschutz
Rechtsschutzversicherungen können für verschiedene Lebensbereiche abgeschlossen werden. Je nach Lebensbereich bestehen Sie aus einigen der nachfolgende Rechtsschutz-Leistungsarten und bieten somit Versicherungsschutz für entsprechende Streitigkeiten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
- hilft bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden auf Grund gesetzlicher Haftpflichtansprüchen
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung
Strafrechtsschutz
- hilft Ihnen, wenn Sie sich gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens verteidigen müssen
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung
- wichtige Absicherungsmöglichkeit bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz (auch erweiterter Strafrechtsschutz)
Aktiver Strafrechtsschutz (Opfer-Straf-RS)
- aktiver Straf-Rechtsschutz als Opfer einer in Deutschland verübten Gewaltstraftat im Strafprozeß gegen den Täter (Nebenklage und Unterstützung des Opfers als Zeuge durch einen Anwalt)
- nicht bei jeder Gesellschaft versichert
- z.B. im Privat-Bereich
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- hilft Ihnen, wenn SIe sich gegen den Vorwurf einer verkehrsrechtlichen oder sonstigen fahrlässigen Ordnungswidrigkeit verteidigen müssen
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Dabei geht es um die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren
- z.B. im Arbeits-Bereich für Beamte, Unternehmerische Absicherung für med.Heilberufe
Steuerrechtsschutz
- hilft Ihnen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten geltend machen müssen.
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung
Arbeitsrechtsschutz
- hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis hinsichtlich dienst- und vorsorgungsrechtlicher Ansprüche
- z.B. im Privat-Bereich, Arbeitsrechtsschutz als Arbeitgeber
Sozialgerichtsrechtsschutz
- hilft Ihnen, wenn Sie vor deutschen Sozialgerichten Ansprüche durchsetzen müssen
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- hilft Ihnen bei Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen des täglichen Lebens (z.B. Kauf, Reparatur, Dienstleistung ... ) sowie bei der wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus dinglichen Rechten (z.B. Streitigkeiten aus Eigentum, Besitz oder Pfandrechte)
- z.B. im Privat-Bereich, Verkehrs-Bereich, Unternehmerische Absicherung im Nebenvertrags-RS
Online-(Internet)-Rechtsschutz
- hilft Ihnen bei Online-Geschäften, auch wenn der Anbieter nicht dem deutschen Recht unterliegt
- nicht bei jeder Gesellschaft versichert
- z.B. im Privat-Bereich
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- bei Änderung Ihrer persönlichen Rechtslage für eine Beratung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Tätigkeit des Anwaltes darf jedoch nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen.
- z.B. im Privat-Bereich
Verwaltungsrechtsschutz
- hilft bei Streitigkeiten vor deutschen Verwaltungsgerichten in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten. (z.B. BAFÖG-Angelegenheiten, Schulrecht)
- für gewerbliche verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
- hilft bei Verwaltungsrechlichen Angelegenheiten im Verkehrsbereich
z.B: Wiedererlangung des Führerscheins - im Verkehrs-Bereich
Datenrechtsschutz
- Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Sinne der einschlägigen Datenschutzgesetze.
- im Unternehmens-Bereich
- nicht bei jeder Gesellschaft versichert
Mediationsrechtsschutz
- außergerichtliche Streitbeilegung durch einen Mediator
- Mediator - Streitschlichter - wird von der Versicherung empfohlen
- Kostenübernahme erfolgt für eine bestimmte Anzahl an Sitzungen