Firmenrechtsschutz
Firmenrechtsschutz - versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- ehelicher oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre und bisher noch kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben
Übersicht
Leistungsart | versichert? |
---|---|
Arbeitsrechtsschutz | ja |
Beratungsrechtsschutz | ja |
Datenrechtsschutz | ja |
Disziplinar- und Standesrechtsschutz | ja |
Opferrechtsschutz | ja |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | ja |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | ja |
Schadenersatzrechtsschutz | ja |
Sozialgerichtsrechtsschutz | ja |
Steuerrechtsschutz | ja |
Strafrechtsschutz | ja |
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten | ja |
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz | ja |
erweiterter Strafrechtsschutz | optional |
Firmenvertragsrechtsschutz | optional |
Rechtsschutz in Ehesachen | nein |
Rechtsschutz in Unterhaltssachen | nein |
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte | nein |
Im Firmenrechtsschutz können noch folgende Leistungen zusätzlich versichert werden:
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und dessen Einrichtung
- Spezial Straf Rechtsschutz oder auch UniversalstrafRechtsschutz
Wer den Spezial-Rechtsschutz und den Firmenrechtsschutz als Kombipaket vereinbart, sichert folgende Bereiche zusätzlich ab:
- Verkehrs-Bereich
- Privat-Bereich
- Berufs-Bereich (ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz)
- Grundstücks- und Miet-Bereich (nur für selbst genutzte Objekte)
Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Selbstfahrervermietuunternehmen bilden in der Versicherbarkeit eine Ausnahme. Für diese Unternehmen ist i.d.R. ein separates Angebot abzugeben, da hier insbesondere der Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ein besonderes Risiko darstellt
Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast über 4 t, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über den Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 gesondert zu versichern.
Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die ARB des jeweiligen Versicherers informieren, da je nach Versicherer die vorgenannten Punkte variieren können.