Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz - versicherter Personenkreis

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre und bisher noch kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben

Übersicht

Leistungsart versichert?
Arbeitsrechtsschutz ja
Beratungsrechtsschutz ja
Datenrechtsschutz ja
Disziplinar- und Standesrechtsschutz ja
Opferrechtsschutz ja
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ja
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ja
Schadenersatzrechtsschutz ja
Sozialgerichtsrechtsschutz ja
Steuerrechtsschutz ja
Strafrechtsschutz ja
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten ja
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ja
erweiterter Strafrechtsschutz optional
Firmenvertragsrechtsschutz optional
Rechtsschutz in Ehesachen nein
Rechtsschutz in Unterhaltssachen nein
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte nein

Im Firmenrechtsschutz können noch folgende Leistungen zusätzlich versichert werden:

  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und dessen Einrichtung
  • Spezial Straf Rechtsschutz oder auch UniversalstrafRechtsschutz

Wer den Spezial-Rechtsschutz und den Firmenrechtsschutz als Kombipaket vereinbart, sichert folgende Bereiche zusätzlich ab:

  • Verkehrs-Bereich
  • Privat-Bereich
  • Berufs-Bereich (ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz)
  • Grundstücks- und Miet-Bereich (nur für selbst genutzte Objekte)

Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Selbstfahrervermietuunternehmen bilden in der Versicherbarkeit eine Ausnahme. Für diese Unternehmen ist i.d.R. ein separates Angebot abzugeben, da hier insbesondere der Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ein besonderes Risiko darstellt

Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast über 4 t, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über den Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 gesondert zu versichern.

Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die ARB des jeweiligen Versicherers informieren, da je nach Versicherer die vorgenannten Punkte variieren können.