Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit - gibt es sowas?
Speziell bei Vermieterrechtsschutzversicherungen sind nach den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) in diversen Bereichen Wartezeiten vereinbart. In der Vermieterrechtsschutz gelten übliche Wartezeiten von 3 Monate ab Vertragsbeginn. Erst danach darf die Ursache für den möglicherweise anstehenden konkreten Rechtsstreit entstanden sein. Anbieter, wie die NRV - Neue Rechtsschutzversicherung, haben nur eine Wartezeit von 2 Monate.
Ein Wegfall der Wartezeit ist nur gegeben, sofern der Versicherungsschutz für die selbe vesicherte Objekt zeitlich nahtlos von einem Versicherer zu einem anderen Rechtsschutzversicherer wechselt. Bereits eine Pause von 1, 2 oder 3 Tagen bürgt bedingungsgemäß den erneuten Beginn der Wartezeit in sich.
Was gilt bei einer Deckungsabsage im Vermieterrechtsschutz ?
Gründe der Deckungsablehnung im Vermieterrechtschutz
Rechtschutzversicherung bieten keinen unbegrenzten Versicherungsschutz. Somit kommt es nicht selten zu Deckungsablehnungen durch den Versicherer. Gründe hierfür können sein:
- vorvertragliche Ereignisse
- das Eingreifen eines Risikoausschlusses
- mangelnde Erfolgsaussichten
Hat der Versicherer die Deckung abgelehnt, weil
- der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Versichertengemeinschaft in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder
- die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen keine Aussicht auf Erfolg hat,
und hat der Versicherer dies dem VN unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf einen Stichentscheid oder das Einleiten eines Schiedsgutachterverfahren.
Der Stichentscheid in der Vermieterrechtschutz
Beim sog. Stichentscheid hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber der Rechtschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Das Schiedsgutachterverfahren in der Vermieterrechtsschutz
Beim sog. Schiedsgutachterverfahren besteht die Möglichkeit, die Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf eine Deckungsablehnung durch einen Schiedsgutachter verbindlich klären zu lassen. Bei dem von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benennenden Schiedsgutachter soll es sich um einen seit mind. 5 Jahren zugelassenen Rechtsanwalt handeln. Der Versicherer hat alle wesentlichen Unterlagen/ Mitteilungen die für die Durchführung des Schiedsgutachtens notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung des Schiedsgutachters ist für den Versicherer bindend.