Was leistet die Hundehaftpflichtversicherung
Welche Schadenersatzleistungen werden übernommen ?
Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:
- Personenschäden (Verletzung, Tod)
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
- allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
- reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen
(reine finanzielle Schäden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. - Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpasst der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).
Welche Aufgaben übernimmt der Versicherer dabei ?
Im Rahmen des Versicherungsvertrages übernimmt der Versicherer in der Hundehaftpflicht Versicherung folgende Aufgaben:
- Prüfung der Eintrittspflicht - Nach einem Schadenfall prüft der Versicherer, natürlich auch im eigenen Interesse, ob der Kunde tatsächlich schadenersatzpflichtig ist.
- Abwehr unberechtigter Ansprüche - Unberechtigte Ansprüche werden durch den Versicherer abgewehrt, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.
- Schadenersatzleistung berechtigter Ansprüche - zum Beispiel: Verursachung eines Verkehrsunfalls durch den Hund, oder Hund beißt einen Menschen