Mietschutzversicherung

Mietausfall oder Schäden durch Mietnomaden? Mietschutzversicherung hilft

Die Mietausfallversicherung

Mietausfall oder Schäden durch Mietnomaden?

Nach Schätzungen bestehen derzeit über 2 Mrd Euro Mietrückstände. Ob Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung, die Gründe für die Nichtzahlung der Wohnungsmiete sind vielfältig. Fehlende Mieteinnahmen können jedoch auch den Vermieter in große finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Die Mietausfallversicherung bietet für private Vermieter von wohnwirtschaftlich genutzten Wohneinheiten Versicherungsschutz bei Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter eines Hauses oder einer Wohnung (Wohneinheit) seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „vertragsloser“ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt.

Leistungsumfang der Mietausfallversicherung:

  • Übernahme von Mietrückständen einschließlich Nebenkosten bis max. 6 Monate ab Eingang der Schadenmeldung
  • Übernahme von Renovierungs- bzw. Sanierungskosten
  • Erstattung entgangener Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung – bis zu 3 Monatsmieten
  • Übernahme der Kosten für Reparatur oder Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung
  • Übernahme von Entrümpelungskosten
  • Sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
  • Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche

Es werden nur Mietverhältnisse für zu Wohnzwecken genutzte Wohneinheiten abgesichert.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz

Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt (keine Zahlungsrückstände oder Stundungen). Zusätzlich, wenn der Mietvertrag noch keine 3 Monate besteht ist eine Bonitätsprüfung des Mieters vor Abschluss des Mietvertrags notwendig. Diese erfolgt wahlweise durch:

  • Gehaltsnachweis
  • Wirtschaftsauskunft einer Auskunftei
  • Mietkaution wurde durch Mietbürgschaft einer Bank oder Versicherung gestellt
  • Ein Dritter hat die Verpflichtung für die Mietzahlungen übernommen

Fehlt die Bonitätsprüfung, ist ein Abschluss der Versicherung erst 3 Monate nach Beginn des Mietvertrags möglich!

Fälligkeit der Leistungen:

Schriftliche Kündigung des Mietvertrags durch den Versicherungsnehmer (Regelfall) oder den Mieter.

Pro betroffener Wohneinheit werden als Selbstbeteiligung 3 Monatsmieten (ohne Betriebskosten) von der Entschädigungsleistung abgezogen.

Leistungsausschlüsse

  • Der Mieter ist Ehegatte des Versicherungsnehmers oder Verwandter in direkter Linie.
  • Schäden an Gegenständen oder Bestandteilen der Wohneinheit sind durch vertragsgemäße Nutzung (Verschleiß) entstanden.
  • Sachschäden/Kosten sind außerhalb der eigentlichen Wohnräume entstanden
    (z.B. Keller, Garten, Garage), soweit sie über die Entrümpelung hinausgehen.
  • Dem Versicherungsnehmer stehen Zahlungsansprüche aus einer anderweitigen Versicherung zu.

Bei bestrittenen Forderungen erfolgt die Zahlung der Versicherungsleistung unter Rückzahlungsvorbehalt

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