Roland Rechtsschutz Versicherungs-AG

Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist als eine Konsortialgesellschaft 1957 gegründet worden. Neben den Gründungsgesellschaften, wie Gothaer Versicherung und AXA Versicherung, bestehen weitere Kooperationen mit Versicherern und Großvertrieben, über denen – neben dem freien Maklervertrieb - Rechtsschutzversicherungen des Roland Rechtsschutz vertrieben werden.

Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG konnte trotz der Finanzkrise 2009 mit einem Zuwachs von 1,2% an Beiträgen, insgesamt 279 Millionen Euro, aufwarten.

Stiftung Warentest hatte 2009 unter anderem auch den Roland Rechtsschutz mit dem Paket Kompaktplus getestet. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Mit einem "gut" lag die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf dem vierten Platz des Testes.

Kompetente Hilfe bei Rechtsproblemen bietet die ROLAND-Unternehmensgruppe dabei den Kunden nicht nur über den Serviceversicherer ROLAND Rechtsschutz, sondern zielgruppengerecht und flexibel auch über die Zweitmarke Jurpartner Rechtsschutz sowie über den konzerneigenen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz.

Die Angebotspalette reicht vom Privatrechtsschutz für Nichtselbständige über den gewerblichen Firmenrechtsschutz bis hin zu einer Vielzahl an Spezialpolicen, für den Firmen – und Industrie-, oder Managment - Rechtsschutzbereich.

Roland Rechtsschutz im Vergleich

Folgende Rechtsschutztarife bietet die Roland Rechtsschutz:

  1. Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. §26ARB - Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige
  2. Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbständige gem. §23ARB - Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich.
  3. Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und Freiberuflich Tätige gem. §28ARB - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum - Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich.
  4. Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe gem. §28ARB - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum - Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Berufsvertragsrechtsschutz.
  5. Vermieterrechtsschutz gem. §29ARB - Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten.