Verkehrsrechtsschutz

Die einfachste Form der Rechtsschutzversicherung ist wohl mit dem Verkehrsrechtsschutz gegeben. Bei den meisten Rechtsschutzversicherern finden Sie die Inhalte im §21 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen ARB geschrieben.

Übersicht versicherter Leistungsarten

Leistungsart versichert?
Opferrechtsschutz ja
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz ja
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ja
Schadenersatzrechtsschutz ja
Sozialgerichtsrechtsschutz ja
Steuerrechtsschutz ja
Strafrechtsschutz ja
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten ja
Arbeitsrechtsschutz nein
Beratungsrechtsschutz nein
Disziplinar- und Standesrechtsschutz nein
erweiterter Strafrechtsschutz nein
Rechtsschutz in Ehesachen nein
Rechtsschutz in Unterhaltssachen nein
Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte nein
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz nein

versicherter Personenkreis im Verkehrsrechtsschutz

  • Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger die zudem mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind
  • Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder in ihrer Eigenschaft als

für wen gilt der Verkehrsrechtsschutz weiterhin

  • Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern
  • Fahrgast
  • Fußgänger und
  • Radfahrer

Überwiegend ist die Angabe der amtlichen Kennzeichen der versicherten Fahrzeuge erforderlich. Einige Gesellschaften versichern alle auf den Antragsteller polizeilich zugelassenen PKW zu einer Prämie. Zu nennen ist hier z.B. die Rechtsschutz Union.

Sind auf den Partner des Antragstellers ebenfalls Fahrzeuge polizeilich zugelassen, dann bieten die Rechtsschutzversicherer den sogenannten Familienverkehrsrechtsschutz an. Hier sind dann alle Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger versichert.